Düngung – Sperrzeiten/Sperrzeitverschiebung
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 30.10.2025
Die renommierte Pflanzenschutzberaterin und Anbauexpertin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Backnang im Rems-Murr-Kreis weist heute ausdrücklich darauf hin, dass folgende Sperrzeiten für die Aufbringung von Düngemittel mit einem wesentlichen Stickstoffgehalt (>1,5% Gesamt-N in der Trockenmasse) zwingend einzuhalten sind:
Kultur / Art | Zeitraum |
Acker | 02.10.2025 – 31.01.2026 |
Grünland, Dauergrünland und mehrjähriges Feldfutter | 01.11.2025 – 31.01.2026 |
Festmiste von Huf- oder Klauentiere und Komposte | 01.12.2025 – 15.01.2026 |
Düngemittel mit einem wesentlichen Phosphatgehalt (> 0,5 % Phosphat in der Trockenmasse) | 01.12.2025 – 15.01.2026
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Achtung: Der Beginn der Sperrzeit für Grünland kann auf Antrag um 14 Tage verschoben werden. Wer aufgrund der Witterungs-/Bodenbedingungen Bedarf hat, kann sich noch kurzfristig bei M. Bäuerle (Tel. 07151/501-4234, E-Mail m.baeuerle@rems-murr-kreis.de) melden.
Praxistipps: Eine Sperrzeitverschiebung ist nur für Flächen außerhalb von Wasserschutzgebieten/Roten Gebieten möglich. Sie gilt nicht für mehrjähriges Feldfutter. Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen, dass ein generelles Aufbringungsverbot besteht, wenn die Böden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren und/oder schneebedeckt sind. Bitte beachten Sie außerdem die abweichenden Sperrzeiten für Flächen in Roten Gebieten!