Düngung – Sperrzeiten/Sperrzeitverschiebung

Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 30.10.2025

 

Die renommierte Pflanzenschutzberaterin und Anbauexpertin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Backnang im Rems-Murr-Kreis weist heute ausdrücklich darauf hin, dass folgende Sperrzeiten für die Aufbringung von Düngemittel mit einem wesentlichen Stickstoffgehalt (>1,5% Gesamt-N in der Trockenmasse) zwingend einzuhalten sind:

 

Kultur / Art

Zeitraum

Acker

02.10.2025 – 31.01.2026

Grünland, Dauergrünland und mehrjähriges Feldfutter

01.11.2025 – 31.01.2026

Festmiste von Huf- oder Klauentiere und Komposte

01.12.2025 – 15.01.2026

Düngemittel mit einem wesentlichen Phosphatgehalt (> 0,5 % Phosphat in der Trockenmasse)

01.12.2025 – 15.01.2026 

 

Achtung: Der Beginn der Sperrzeit für Grünland kann auf Antrag um 14 Tage verschoben werden. Wer aufgrund der Witterungs-/Bodenbedingungen Bedarf hat, kann sich noch kurzfristig bei M. Bäuerle (Tel. 07151/501-4234, E-Mail m.baeuerle@rems-murr-kreis.de) melden. 

Praxistipps: Eine Sperrzeitverschiebung ist nur für Flächen außerhalb von Wasserschutzgebieten/Roten Gebieten möglich. Sie gilt nicht für mehrjähriges Feldfutter. Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen, dass ein generelles Aufbringungsverbot besteht, wenn die Böden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren und/oder schneebedeckt sind. Bitte beachten Sie außerdem die abweichenden Sperrzeiten für Flächen in Roten Gebieten!