Düngung – Stoffstrombilanz entfällt – Düngeverordnung gilt weiter!

Wichtige Informationen aus dem Hohenlohekreis vom 09.07.2025

 

„Vergangenen Montag trat die Aufhebungsverordnung zur Stoffstrombilanzverordnung in Kraft,“ so das Kupferzeller Beratungstandems B. Weger und M. Wahl in ihrem regionalen Hinweis und im Vorfeld ihrer kulturspezifischen Empfehlungen. „Bestimmte Betriebe waren demnach seit 2018 verpflichtet Stoffstrombilanzen anzufertigen; andere seit 2023.“

Gemeinsam gilt für alle ab sofort: Die Pflicht zur Erstellung von Stoffstrombilanzen entfällt – Spezifische Kontrollen dazu gibt es keine mehr!

 

Praxistipp - Die Düngeverordnung gilt aber unverändert weiter. Nachfolgende Dokumentationen sind für evtl. Kontrollen weiterhin bereitzuhalten:

  • Grundbodenuntersuchungen, N-min Werte, 

  • Untersuchungsergebnisse bzw. Deklarationen von Düngemitteln, 

  • Düngebedarfsermittlungen

  • Aufzeichnungen zum Düngereinsatz nach Art, Menge und nach Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit mit Angaben zu ausgebrachten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor 

  • Jährliche betriebliche Gesamtsumme des Düngebedarfs und des Nährstoffeinsatzes