Düngung – Verordnung und Bedarfsermittlungen 2026

Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 19.12.2025

 

Für die renommierte Pflanzenschutzberaterin und Anbauexpertin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Backnang im Rems-Murr-Kreis informiert heute darüber, dass Betriebe, die laut DüV aufzeichnungspflichtig sind, vor dem Aufbringen der ersten Düngergabe im Jahr kulturbezogene Düngebedarfsermittlungen für Stickstoff und Phosphat je Schlag/Bewirtschaftungseinheit erstellen müssen. Da die im Boden verfügbaren Nmin-Werte bei der Berechnung der N-Obergrenze jetzt noch nicht vorliegen, kann vorab mit den langjährigen Mittel-werten des NID gerechnet werden. Diese werden vom LTZ Augustenberg jährlich neu veröffentlicht. 

Eine spätere Anpassung der Berechnungen ist nur dann zwingend notwendig, wenn die vom LTZ Augustenberg u.a. im Landwirtschaftlichen Wochenblatt veröffentlichten Nmin-Werte die Werte aus der Vorabermittlung um mehr als 10 kg N/ha übersteigen!

 

Langjährige Nitratwerte (kg N/ha) zu Beginn (Ausnahme Hopfen) des jeweiligen Beprobungszeitraumes (2016 – 2025) – Datenbasis NID

Kultur

Bodentiefe in cm

0-30

30-60

60-90

0-90

Winterweizen

11

13

11

35

Wintergerste

10

10

8

28

Winterroggen

8

8

8

24

Dinkel

11

12

11

34

Triticale

11

13

11

35

Winterraps

9

8

6

23

 

 

 

 

 

Sommerweizen

16

16

13

45

Sommergerste

18

15

-

33

Hafer

16

14

11

41

Zuckerrüben

19

18

14

51

Frühkartoffeln

17

18

-

35

Kartoffeln

19

18

-

37

 

 

 

 

 

Silomais

18

17

13

48

Körnermais

21

20

16

57

 

 

 

 

 

Hopfen

20

22

23

65

 

Das Merkblatt ist auch auf der Internetseite des LTZ Augustenberg (www.ltz.bwl.de) und dort unter dem Reiter Arbeitsfelder/Pflanzenbau/Düngung/Düngebedarfsermittlung oder unter www.duengung-bw.de Informationen abrufbar.