Düngung – Vorher Düngebedarfsermittlung erstellen!
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 23.01.2026
Die Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen informiert heute die Praxis in ihrem Beratungsgebiet darüber, dass die Sperrfrist für die Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemittel am 31.Januar endet. In Ergänzung dazu rät die renommierte Beratungsexpertin: „Beachten Sie, daß keine Ausbringung auf nicht aufnahmefähige Böden (überschwemmt, wassergesättigt, schneebedeckt, gefroren) erfolgen darf.“
„Vor der Düngung mit wesentlichen Nährstoffmengen (>50 kg N/ha, >30 kg P/ha) muss eine Düngebedarfsermittlung erstellt werden.“ Wir empfehlen die Berechnung mittels www.duengung-bw.de. Bei eigenen Nmin-Werten wird die Berechnung mit dem Untersuchungsergebnis geliefert. Nmin-Proben müssen in Wasserschutz-Problemgebieten nach N-reichen Vorfrüchten gezogen werden. Auch in Nitratgebieten („rote Gebiete“) ist für jede Kultur mind. 1 Probe erforderlich. Das erforderliche Probenmaterial kann nach telefonischer Rücksprache ab sofort wieder beim Lagerhaus Agroa in Buchen abgeholt werden.
Am Ende des Düngejahres ist zudem bis spätestens 31.03. der jährliche betriebliche Nährstoffeinsatz zu dokumentieren (siehe Merkblatt).
Auf unbestelltem Ackerland müssen organische, organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich Wirtschaftsdünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N oder Ammonium-N sowie Harnstoff unmittelbar jedoch spätestens eine Stunde nach der Aufbringung eingearbeitet werden. Denken Sie auch an erforderliche Wirtschaftsdüngeruntersuchungen!
Im Neckar-Odenwald-Kreis gilt noch bis Ende 2026 die Allgemeinverfügung zu den Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik. Dies betrifft u.a. die verdünnte Rindergülle (<4,6% TM), dünne Gülle (<2% TM) sowie die Ausnahmen für kleine Betriebe <15 ha und stark geneigte Grünlandflächen. Als Nachweis müssen 2 Laborproben je Kalenderjahr über den TM-Gehalt vorliegen.
Praxistipp: Die Allgemeinverfügung ist unter dem nachfolgenden Link einsehbar:
https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Kreisrecht+_+Bekanntmachungen/Landwirtschaft.html.
Zu Beantwortung von Rückfragen stehen die Fachleute im Neckar-Odenwald gerne zur Verfügung.