Getreide – Behandlungen momentan unnötig.

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 13.04.2025

 

„Die starken Winde aus Nord-Ost haben den Oberboden stark austrocknen lassen und die Oberfläche zum Teil stark verkrustet (v. a. auf den Rübenflächen). Am Samstag wurden bis zu 20°C erreicht, die kommende Woche scheint durchwachsen zu werden, es sind - Gott sei Dank - Niederschläge möglich,“ so N. Renner vom Landwirtschaftsamt Ilshofen im Landkreis Schwäbisch Hall.

Wie auch beim Raps, war und ist das Risiko von Infektionen beim Getreide aktuell sehr gering. Vereinzelt kann man einen schwachen Befall von Mehltau (Wintergerste) oder Septoria (Triticale) finden, welche von einer Bekämpfungsmaßnahme aber weit entfernt sind. Behandlungen hierzu sind aktuell aber keinesfalls notwendig sowie ratsam.

Die meisten Getreidebestände befinden sich aktuell im Wachstumsstadium rund um BBCH 30. Lassen Sie sich nicht von den nach oben geschobenen Halmhebern irritieren. Der Teil, an welchem die Pflanzen von der Basis aus, weißlich nach oben schieben, sind die Halmheber. Nach diesen folgt der Bestockungsknoten, ab welchem sich die Pflanzen grünlich verfärben. Verwechseln Sie also nicht den hochgeschobenen Bestockungsknoten mit dem 1. Knoten. Die Pflanze (Wintergerste) im nebenstehenden Bild befindet sich in BBCH 30. BBCH 31 wäre erreicht, wenn der 1. Knoten vom Bestockungsknoten 1 cm entfernt ist. Oftmals ist es aktuell noch zu früh für eine Wachstumsreglermaßnahme. 

Da die Temperaturen aber steigend sind und die kalten Nächte vorbei, kann es passieren, dass Bestände im wärmeren Lagen über das Wochenende vereinzelt BBCH 31 erreichen können. Hier wäre eine Standardempfehlung:

  • 2-zeilig: Moddus o.a. bis zu 0,6 Liter/ha 

  • 4-zeilig: Moddus o.a. bis zu 0,8 Liter/ha 

Für die, die in Weizen eine reine CCC-Behandlung fahren möchten, wäre jetzt ein passender Zeitpunkt. Standardempfehlung: CCC 720 o.a. ca. 1,0 Liter/ha

Praxistipps: Es wäre für die überwiegende Anzahl der Flächen ratsam, die nächste Woche abzuwarten um bei der Wachstumsreglermaßnahme parallel auch auf eventuelle Pilzinfektionen reagieren zu können, sofern dies notwendig werden wird.

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