Getreide – Maßnahmen gegen Getreidehähnchen vermutlich unnötig

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 20.05.2025

 

In den Beständen sind jetzt Getreidehähnchen und sehr vereinzelt auch kleinere Fraßschäden der Larven zu sehen. Schäden sind generell sehr selten und dieses Jahr nahezu ausgeschlossen.

Sofern in einzelnen Flächen oder besonderen Lagen doch vermehrt Getreidehähnchen festgestellt werden, ist vor einer Bekämpfung das Erreichen des Bekämpfungsrichtwerts zu ermitteln. Dazu sind an fünf Stellen im Schlag jeweils fünf Halme zu kontrollieren. Sofern 20% der Blattfläche der obersten drei Blätter geschädigt ist oder ein Ei bzw. eine Larve je Halm gefunden wird, ist der Bekämpfungsrichtwert erreicht und Behandlung sinnvoll.

Praxistipp: Ein vorbeugender bzw. routinemäßiger Einsatz ohne vorherige Bonitur des Befalls entspricht nicht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und ist zu unterlassen.

Die Landwirtschaftsämter geben nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes eine Behandlungsempfehlung heraus. Ohne amtliche Empfehlung dürfen auf Flächen im Geltungsbereich von IPSplus keine Behandlungen gegen das Getreidehähnchen durchgeführt werden. Kommt es im Geltungsbereich von IPSplus auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes bevor diese Empfehlung vorliegt, muss Rücksprache mit der amtlichen Beratung gehalten werden. 

Zur Bekämpfung des Getreidehähnchens stehen nur synthetische Pyrethroide (Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ in Tab. 19 auf den S. 46 und 47) zur Verfügung. Wenn blühende Unkräuter in den Beständen zu finden sind oder Bienen aufgrund eines starken Blattlausbefalls in die Bestände fliegen, ist bei Tankmischungen mit Azolfungiziden auf die Änderung der Bienengefährlichkeit zu achten. Zum Schutz von Wildbienen sollten die Anwendungen generell in den Abendstunden erfolgen (Auflage NN410).

 

Entwicklung der Läuse hängt von weiterer Witterung ab - Zudem wirken synthetische Pyrethroide auf viele Blattlausgegenspieler schädigend. Blattläuse sind teilweise bereits vorhanden, aber noch nicht bekämpfungswürdig. Hier gilt bei Beginn der Blüte ein Bekämpfungsrichtwert von 80% besiedelten Ähren bzw. Fahnenblätter, d.h. von 50 Halmen müssen mindestens 40 Halme/Ähren befallen sein. Ob das erreicht wird, ist offen und bei anhaltender Trockenheit eher unwahrscheinlich. 

Praxistipp: Eine unnötige Behandlung gegen Getreidehähnchen hat den großen Nachteil, dass sich Blattläusen dann später häufig besser vermehren, weil die natürlichen Feinde der Blattläuse wie Marienkäfer, Florfliegen, Schlupfwespen oder Schwebfliegen durch die Behandlung gegen das Getreidehähnchen miterfasst werden können. 

 

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