Getreide – Was steht an?
Wichtige Informationen des Kreislandwirtschaftsamts am LRA Reutlingen vom 17.09.2026
Die renommierten Münsinger Pflanzenschutzexperten P. Schmelcher und C. Schrade hat die regional anstehende Aussaat von Winterungen im Blick.
Bodenbearbeitung - Die Dieselpreise sind aktuell sehr hoch. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Trockenheit sind jedoch momentan günstige Bedingungen für eine Bodenbearbeitung vorhanden. Dadurch kann z.B. Ausfallgetreide vor der Aussaat beseitigt werden. Auf vielen Flächen sind Zikaden zu sehen. Daher sollten insbesondere vor der Wintergerstenaussaat die Felder von Ausallgetreide freigehalten werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass virusbeladene Zikaden später die Wintergerstenbestände mit Viren infizieren können.
Praxistipp: In Wasserschutzproblemgebieten hingegen sollte die Bodenbearbeitung verhalten durchgeführt werden, um keine hohen Nitratwerte im Herbst zu erzeugen.
Aussaat - In den letzten Jahren war zu beobachten, dass der Herbst länger warm ist und die Vegetationsruhe der Pflanzen später einsetzt. Daher sollten die Aussaattermine grundsätzlich später erfolgen. Zumindest sollten keine Septembersaaten durchgeführt werden. Allerdings sollte dabei immer die längerfristige Wettervorhersage im Blick gehalten werden. Es gab in den letzten Jahren durchaus mehrwöchige Phasen, in denen eine zu späte Aussaat nicht mehr möglich war.
Praxistipps: Hintergrund ist, dass bei früheren Saatterminen der Ackerfuchsschwanz deutlich stärker auftritt, und schwieriger chemisch zu bekämpfen ist. Zudem sind die Bestände länger dem Zikadendruck ausgesetzt. Gegen diese sind Pyrethroide zugelassen, allerdings mussten in einem warmen Herbst wie 2018 die Zikaden mehrmals bekämpft werden, da die Mittel nur eine begrenzte Wirkungsdauer haben. Allerdings muss gedüngte Wintergerste aufgrund der Vorgaben der Düngeverordnung bis spätestens 30.09. ausgesät werden!
Glyphosateinsatz - Denken Sie bitte daran, dass in Wasserschutzgebieten ein absolutes Anwendungsverbot von Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln gilt. Dieses Verbot hat Gültigkeit in Normal- und Problemgebieten sowie in den Zonen I, II und III. Zusätzlich dürfen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, Naturschutzgebieten sowie Biotope gemäß § 30 BNatschG nicht mit Glyphosat behandelt werden.
Praxistipp: Ausnahmen können keine erteilt werden!
Pflanzenschutzdokumentation - Beachten Sie die neuen Anforderungen zur Pflanzenschutzdokumentation. Informationen hierzu finden Sie auf dem LTZ-Merkblatt und unter dem Link:
Verwenden Sie für die erweiterten Anforderungen der Pflanzenschutzdokumentation eine aktuelle Ackerschlagkartei, welche alle erforderlichen Parameter rechtssicher dokumentiert. Alternativ steht allen Pflanzenschutzanwendern in Baden-Württemberg wieder das kostenlose Programm „PSM-DOK“ für die Pflanzenschutzdokumentation zur Verfügung. Diese Programm kann auf der Internetseite www.psmdok.de abgerufen werden.