Getreide – Wintergetreide im Blick
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 06.10.2026
Aus Sicht des Tübinger Beraters sind die Bestände in Abhängigkeit von der Wasserversorgung zum Teil schon gleichmäßig bis sehr ungleich aufgelaufen. Der Tübinger Pflanzenschutzexperte A. Lohrer gibt den Praxisbetrieben in seinem Beratungslandkreis Tübingen nachfolgende Informationen zur Durchführung spezifischer Maßnahmen in den regionalen Wintergetreidebeständen an die Hand.
Strategische Herangehensweise
Wenn schon Herbizidmaßnahmen durchgeführt wurden müssen die Flächen in nächster Zeit auf den Wirkungserfolg kontrolliert werden um evtl. notwendige Nachbehandlungen, z.B. mit CTU, etc. durchzuführen.
Wo noch Herbizidbehandlungen anstehen bieten sich aktuell durch die Bodenfeuchtigkeit gute Bedingungen.
Wenn die Gerste noch nicht gekeimt hat oder noch ausreichend tief im Boden ist (ca. bis 3-5 Tage nach Aussaat) und gleichzeitig Keimwurzeln der Unkräuter erkennbar sind kann auch mit Blindstriegeln eine gute Wirkung erzielt werden. Die Herbizidmaßnahme kann ca. 1 bis 5 Tage später durchgeführt werden. Idealerweise hat sich der Boden wieder etwas abgesetzt und es ist ausreichend Feuchtigkeit vorhanden.
Wo noch nicht ausgesät wurde sollten die Unkräuter nach den Niederschlägen jetzt keimen und können dann entweder bei der Aussaat oder mit einem separaten Arbeitsgang beseitigt werden. Die Niederschläge brachten neben Feuchtigkeit auch etwas Abkühlung, dennoch bleibt es auf absehbare Zeit immer noch zu trocken und warm. Dies sind leider immer noch ideale Bedingungen für Blattläuse und Zikaden, die Verzwergungsviren in die aufgelaufenen Bestände übertragen können.
Wo möglich sollte deshalb mit der Aussaat von Wintergetreide noch gewartet werden, dies gilt umso mehr auf Ackerfuchsschwanz-Problemstandorten.
Bei trockenen Bedingungen ist auch Walzen nach der Saat sinnvoll.
Bei hoffentlich kühleren und feuchteren Bedingungen nach der Saat können dann auch die aus den letzten Jahren bekannten Herbizidmaßnahmen mit dem Wirkstoff Flufenacet letztmalig, je nach Aufbrauchfrist bis spätestens 10.12.26, durchgeführt werden.
Praxistipps: Mögliche Flufenacetfreie Varianten sind z.B. Mateno Trio Set (Mateno Duo 0,35 Liter/ha + Cofeno 3 Liter/ha (in Wintergerste und Roggen); Mateno Duo 0,7 Liter/ha + Cofeno 3 Liter/ha (in Weizen und Triticale), Boxer Kuntao Pack (Boxer 3 Liter/ha + 0,6 Liter/ha Kuntao), Boxer 3 Liter/ha + Trinity 2Liter/ha, Stomp Aqua 2-2,5 Liter/ha (Mittel mit neuer Zulassungsnr. 035958 bis max. 2,4 Liter/ha!) + Boxer 2 bis 3 Liter/ha, Beflex 0,5 Liter/ha + Piroseo/Boxer 2,5 Liter/ha.
In Dinkel ist die Auswahl sehr eingeschränkt auf z.B.: Jura Max/Boxer Evo 3,2 Liter/ha; Cofeno/Roxy EC 5 Liter/ha; Cofeno/Roxy EC 3 Liter/ha + Acloduo/Kuntao 0,6 Liter/ha
Achtung: Für eine gute Wirkung sollten die Anwendungen im Vorauflauf erfolgen auch wenn einige Mittel bis in den Nachauflauf zugelassen sind! Zur besseren Kulturverträglichkeit sollten die Körner gleichmäßig mit ca. 3cm Feinerde bedeckt sein.
Für die Anwendung in diesem Herbst zwei notfallzugelassene Mittel zur Verfügung. Beide Notfallzulassungen gelten nur für diese Herbstsaison, Restmengen sollten daher unbedingt vermieden werden da diese in den Folgejahren nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Bei beiden Mitteln wird eine Saatgutabdeckung mit min. 3cm feinkrümeligem Boden empfohlen!
Luxinum 0,67 Liter/ha + 0,067kg/ha Pico (Vertrieb im Pack), zugelassen in Winterweichweizen gegen Ackerfuchsschwanz; Anwendung im Vorauflauf empfohlen, im Nachauflauf zugelassen aber mit nachlassender Wirkung. Wichtige Auflagen: Hangauflage NW701 (10 m Abstand zu Oberflächengewässern bei einer Hangneigung von über 2%, ausgenommen Mulch- oder Direktsaat). NT103-1: mindestens 90% Abdriftminderung auf 20m Breite Abstand zu Saumstrukturen. VA320: mindestens 90% Abdriftminderung auf 20m Breite Abstand zu Flächen die von unbeteiligten Dritten genutzt werden.
Fundatis 1,0 Liter/ha, zugelassen gegen Ackerfuchsschwanz und Weidelgras in Wintergerste (ausgenommen Braugerste) und Winterweichweizen im Vorauflauf, bzw. in Weizen bis BBCH 13. Für gute Wirkungsgrade werden Anwendungen im Vorauflauf der Ungräser mit Tankmischungen empfohlen, z.B. Flufenacet bis max. 120 g/ha (0,24 Liter/ha Cadou SC, 0,25 Liter/ha Fence, etc.), solo-CTU (1,5 – 2 Liter/ha Lentipur) , solo-Prosulfocarb (3 Liter/ha Boxer, Cofeno, etc.).
Zudem sind umfangreiche Auflagen zu beachten:
Die Hangauflage NW706 (20 m Abstand zu Oberflächengewässern bei einer Hangneigung von über 2%, ausgenommen Mulch- oder Direktsaat).
NT127: das Mittel darf nicht bei Temperaturen von über 25°C eingesetzt werden, bei vorhergesagten Tagestemperaturen von über 20°C darf es nur zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens eingesetzt werden.
NT149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutz-dienst und der Zulassungsinhaberin zu melden.
NT145-1: das Mittel muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 Liter/ha und mit einer Abdriftminderung von 90% ausgebracht werden.
NT146: bei der Ausbringung darf die Fahrgeschwindigkeit 7,5 km/h nicht überschreiten.
NT152: Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen.
NT170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung 3 m/s nicht überschreiten.