Wintergetreide – Bestockung im vollen Gange
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 24.03.2026
„Die Wintergerste befindet sich im Schwarzwald-Baar-Kreis am Ende der Bestockung (BBCH 29) und der Winterweizen in der Mitte der Bestockung (BBCH 22-24),“ so die agile Pflanzenschutzberaterin K. Simon im Vorfeld ihrer regional gültigen Empfehlungen für den Schwarzwald-Baar-Kreis.
Gräser- und Kräuterbekämpfung: Ackergräser wie Ackerfuchsschwanz oder Windhalm haben ein hohes Vermehrungspotential und können starke Ertragseinbußen verursachen. Bei den Ackerunkräutern können sich vor allem Klettenlabkraut, Ehrenpreis oder Kamille stark ausbreiten. Dagegen stellen Ackerkräuter, die nur in einem geringen Umfang vorkommen, keine Gefahr für den Ertrag dar. Auf Schlägen mit Spätsaaten ohne Herbst-Bekämpfung müssen jetzt die Herbizide gezielt nach den zu bekämpfenden Gräsern und Kräutern ausgewählt werden. Auf tonhaltigen Böden kann trotz Herbstbehandlung eine zweite Maßnahme, v.a. gegen Gräser, in Frage kommen.
Hinweis: Beachten Sie, dass einige Mittel nur bis Schoßbeginn (BBCH 30) eingesetzt werden können. Frostnächte mit Temperaturen unter -3°C oder hohe Tag- und Nachttemperaturschwankungen können die Verträglichkeit von Herbiziden herabsetzen. Optimale Zeitpunkte sind beginnende Wetterhochdrucklagen. Mittel und Aufwandmengen sind im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2026“, ab Seite 52 zu finden. Die IPSplus Maßnahmen sind einzuhalten.
Praxistipps: Eine weitere Möglichkeit zur Bekämpfung ist die mechanische Unkrautbekämpfung. Winterweizen mit wenig Ackerfuchsschwanz/Windhalm kann unter trockenen und frostfreien Bedingungen gestriegelt werden. Wintergerste verträgt das Striegeln im Frühjahr weniger gut. Sommergetreide und Leguminosen eignen sich für das „Blindstriegeln“ (striegeln im Vorauflauf der Kultur), wenn die Saat gleichmäßig tief abgelegt ist, der Boden gut schüttet und das Unkraut sich im Fadenstadium befindet (8-10 Tage nach der Saat).