Winterweizen – (Fusarium)Behandlung ja oder Nein?

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 19.05.2025

 

Heute widmet sich das renommierte Beratungstandem C. Erbe und B. Lutsch vom Landwirtschaftsamt Bruchsal strategischen Dingen die für einen erfolgreichen Getreideanbau von besonderer Relevanz sind.

 

Frühe Weizensorten wie z.B. Complice, Winner, Obiwan oder Balzac haben zu blühen begonnen. „Normale“ Weizensorten wie z.B. Asory, Chevignon oder RGT Reform befinden sich zwischen den Stadien letztes Blatt voll entwickelt, Ährenschwellen bis hin zu Beginn Ährenschieben. Sie kommen voraussichtlich in 10 bis 14 Tagen zur Blüte. Die Bestände zeigen sich weiterhin äußerst gesund, 4 bis 5 grüne Blätter, von oben nach unten betrachtet, sind keine Seltenheit. Es häufen sich die Meldungen von Stressflecken in den Sorten Absinth, Absolut, SU Jonte, Asory, Chevignon, Winner und Balzac. Hierbei handelt es sich um keine Pilzkrankheit, ein Fungizideinsatz ist somit sinnlos. Es bleibt dabei, dass bei der schnell voranschreitenden Entwicklung des Weizens nun lediglich Roste und Fusarium ertragswirksame Schäden verursachen können. Roste lassen sich leicht durch den Taschentuchtest erkennen. 

Bei bereits blühenden Beständen geht bei derzeit trockenen Bedingungen kein Risiko von Fusarium aus. Hier kann in bislang unbehandelten Beständen bei Rostbefall die Abschlussbehandlung kostengünstig mit 1,0 l/ha eines Tebuconazolhaltigen Fungizides (250g/kg Wirkstoffgehalt Tebuconazol) durchgeführt werden. Sofern ein Regenereignis während der Blüte stattfindet, muss bei den Vorfrüchten Mais oder Zuckerrüben ein Strategiewechsel bei frühen Sorten erfolgen und das Mittel Prosaro mit 1,0 Liter/ha zum Einsatz kommen. 

Im „normalen“ Weizen, der nicht nach Zuckerrüben oder Mais steht, kann zum Ährenschieben bei vorhandenen Rostkrankheiten die Abschlussbehandlung erfolgen. Laut derzeitigem Krankheitsverlauf kann auch diese relativ kostengünstig mit den Wirkstoffen Tebuconazol/Prothioconazol/Azoxystrobin erfolgen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine betriebsindividuelle Fungizidstrategie samt Mittelwahl für Sie zu entwickeln. „Normale“ Sorten nach Mais oder Zuckerrüben sind in Bezug auf die Fungizidstrategie bei Rost oder Fusarium ab der Blüte wie die frühen Sorten zu Behandeln. 

Eine Behandlung gegen Getreidehähnchen oder Läuse ist derzeit nicht notwendig! Beim Getreidehähnchen liegt der Bekämpfungsrichtwert bei 20% geschädigter Blattfläche pro Pflanze bzw. ein Ei/Larve pro Halm. Vermutlich wurden im regenreichen Jahr 2024 viele Getreidehähncheneier von der Pflanze abgespült und am bodenliegend von Laufkäfern und Co gefressen. Dies könnte zum geringen Getreidehähnchenauftreten 2025 geführt haben. Falls der Getreidehähnchenbefall auf Ihren Schlägen massiv ist, bitten wir um eine kurze Rückmeldung. In den Schutzgebieten sind die Auflagen des IPS plus einzuhalten. Liegt der Befall mit dem Getreidehähnchen in den Schutzgebieten über der oben genannten Schadensschwelle, müssen sie Rücksprache mit der amtlichen Beratung halten, wenn Sie ein Insektizid einsetzen möchten. 

Ab dem Ährenschieben liegt die Schadensschwelle bei den Blattläusen bei 65% besiedelter Ähren oder Fahnenblätter, d.h. bei 50 Pflanzen wären auf 32 Pflanzen Läuse vorzufinden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich auf einer Pflanze eine oder 100 Läuse befinden. Eine Pflanze zählt als befallen sobald eine Laus auf Ihr vorgefunden wird. Denken Sie bei jeder geplanten Insektizid Maßnahme daran, dass auch Nützlinge wie z.B. Marienkäfer miterfasst werden können. Dadurch werden zu einem späteren Zeitpunkt Läuse nicht mehr durch Ihre natürlichen Gegenspieler bekämpft, was im Extremfall eine zusätzliche Insektizidbehandlung nach sich zieht!

 

Generelle Informationen zu Fusarium 

Befallsfördernde Faktoren - Anfällige Sorten (BSA Einstufung Fusarium >4), Vorfrüchte wie Körnermais, Silomais oder Zuckerrüben und viele Erntereste zum Zeitpunkt der Blüte des Weizens (z.B. durch nicht wendende Bodenbearbeitung ohne Strohzerkleinerung) erhöhen generell die Gefahr von hohen Mykotoxinbelastungen des Ernteguts.

Witterung - Entscheidend für die Ausbreitung von Fusarium sind die Bedingungen vor, während und nach der Blüte. Feuchtwarme Bedingungen vor der Blüte lassen die Sporenlager auf den Ernteresten heranreifen. Temperaturen zwischen 16°C bis 25°C während der Blüte gekoppelt mit Niederschlägen >2mm führen zum Ausschleudern der Sporen aus den Sporenlagern und anschließend zur Infektion der geöffneten Ährchen. Fusarium kann nur während der Blüte infizieren, weil in diesem Moment die Ährchen geöffnet sind und der Pilz durch diese Öffnungen in Ähre eindringen kann! 

Behandlungszeitpunkt - Eine gezielte Fusariumbehandlung kann nur zu Beginn bis Mitte der Blüte erfolgen. Davor oder danach bringen Behandlungen einen nicht ausreichenden Bekämpfungserfolg. Die Behandlung sollte 2 Tage vor bis max. 3 Tage nach einem Infektionsereignis in der Blüte erfolgen. Leichte Taunässe bzw. hohe Luftfeuchte verbessern das Eindringen des Wirkstoffs in die Ähre. Deshalb Fusariumbehandlungen in den frühen Morgenstunden durchführen. Meist blühen die Bestände nicht gleichmäßig ab (Kraichgau = weiter entwickelte Kuppen als Senken). Hier sollte sich an den Tallagen orientiert werden, da diese durch die längere Tauphase stärker von Fusarium betroffen sein können.

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