Winterweizen – Fusariumbehandlung kann drauf verzichtet werden?

Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 28.05.2025

 

„Die Bestände sind nach wie vor sehr gesund,“ so die langjährig renommierte, amtliche Pflanzenschutzexpertin und Beraterin A. Bäuerle vom Amt Backnang im Überblick über die aktuelle Befallssituation im Rems-Murr-Kreis mit der Ergänzung: „Insgesamt ist kaum Infektionsgeschehen zu beobachten.“ Aber…

Einige Sorten haben auf die anhaltend trockenen Bedingungen, u.a. auch in Verbindung mit kalten Nächten mit Stressflecken reagiert. Sie können leicht mit Pilzkrankheiten verwechselt werden. Diese nicht parasitären Blattflecken (PLS-Flecken) sind physiologisch bedingt. Sie können zudem auch die Reaktion auf eine Herbizid- oder Wachstumsreglermaßnahme sein. In den betroffenen Beständen sind die Fahnenblätter meist gesund. 

Je nach Verwertungsrichtung wurden die Winterweizenbestände bereits behandelt, z.T. sind sie aber noch gänzlich ohne Behandlung. Als nächstes stellt sich nun die Frage, ob eine Fusariumbehandlung und/oder eine Absicherungsmaßnahme gegen Braunrost durchgeführt wird. 

Für die Notwendigkeit einer Fusariumbehandlung ist die Witterung der entscheidende Faktor. In den tieferen Lagen des Rems-Murr-Kreises stehen frühe Winterweizensorten bereits in der Blüte bzw. befinden sich kurz davor. Anhaltende Feuchtigkeit bzw. eine wechselfeuchte Witterung in Verbindung mit Temperaturen >16-18°C bieten den Pilzen einen guten Nährboden. Eine Fusariumbehandlung ist dann in Erwägung zu ziehen, wenn Mais oder Getreide Vorfrucht war oder aufgrund pflugloser Bodenbearbeitung organische Substanz auf der Bodenoberfläche verblieben ist, da der Pilz an Ernteresten überdauert.

 

Praxistipps: Optimal ist es, wenn die Applikation in der Vollblüte erfolgt. Beachten Sie dabei, dass Getreide sehr unscheinbar blüht, oft wird zu spät appliziert, sprich, wenn die Staubbeutel bereits vielfach heraushängen. Der richtige Zeitpunkt ist erreicht, wenn erste, grünliche Staubbeutel im Bestand zu sehen sind, dann kann davon ausgegangen werden, dass die übrigen Ähren in der Blüte stehen. 

Die Behandlung muss infektionsnah, d.h. 2 Tage vor oder nach einem Regenereignis erfolgen. Die Mittel haben nur eine begrenzte Wirkungsdauer. Mögliche Wirkstoffe sind Prothioconazol, Metconazol oder Tebuconazol. Mögliche Mittel können dem aktuellen gelben IP-Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2025 – Ackerbau und Grünland“ auf S. 60/61 entnommen werden.

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