Kartoffeln – Achtung: Krautfäule- und Alternariadruck steigen!
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.07.2025
Die Kartoffelschläge stehen derzeit gehörig unter Infektionsdruck. Die Infektionsbedingungen für den Krautfäule-Erreger und auch für Alternaria sind sehr günstig.
Da der witterungsbedingt Epidemiedruck in den kommenden Tagen ansteigen wird, sollten die Spritzabstände in Abhängigkeit zur jeweiligen Sorte und zum zuletzt eingesetzten Mittel oder der Mittelkombination angepasst werden. Jetzt sind Abstände von maximal 7 bis 10 Tagen möglich. Dazu gilt es die jeweils volle zugelassene Aufwandmenge zu fahren und keine Aufwandmengenreduzierung vorzunehmen. Nur dann sind bei voller Wirkungsdauer auch optimale Wirkungsgrade erzielbar.
Die Bestände müssen weiterhin lückenlos auch gegen Alternaria geschützt werden, denn auch für diese Blattkrankheit liegen momentan sehr günstige Infektionsbedingungen vor. Auch hier gilt es die Sorteneigenschaften zu berücksichtigen.
Mögliche Behandlungsstrategien
Akut hoher Alternaria-Befall - Dann sollten Alternaria-wirksame Fungizide - wie beispielsweise Belanty (1,25 Liter/ha) oder Propulse (0,5 Liter/ha) - eingesetzt werden.
Krautfäule – Ist sie schon im Bestand, bietet sich eine Mischungskombination bestehend aus BANJO oder Carneol oder Shirlan und einem systemisch wirkenden Produkt wie beispielsweise CARIAL FLEX oder CURZATE 60WG oder CYMBAL Flow an. Diese Behandlung sollte dann 3 Tage später unbedingt wiederholt werden. Es gilt: Jeweils volle Aufwandmenge.
Mischung aus Alternaria und Krautfäule – In diesem Fall bietet sich der Einsatz von Mitteln an, die gegen beide Krankheiten Stärken vorweisen. U.a. ist dafür der Einsatz von Revus Top (0,6 Liter/ha) prädestiniert da sich mit Hilfe dieses Mittels auch der Neuzuwachs an Blattmasse schützen lässt: Das Produkt ist regenfest und zeichnet sich als Mischungspartner durch gute Verträglichkeit aus.
Praxistipps: Für alle oben genannten Mittel gilt es sie in der vollen, zugelassenen Aufwandmenge einzusetzen. Nur dann sind zum jetzigen Zeitpunkt optimale Wirkungsgrade zu erreichen um die Krankheiten in Schach zu halten.
Weitere Mittelempfehlungen – die je nach Standortbedingungen vlt. sogar besser passen mögen - sind im diesjährigen Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz“ zu finden.
Hinweis: Für den Einsatz aller genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.