Kartoffeln – Erhöhtes Risiko!
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.07.2025
Ab sofort muss unbedingt auch auf möglichen Krautfäulebefall geachtet werden. Momentan werfen die KI-gestützten Entscheidungshilfen zwar noch einen mittleren Infektionsdruck aus aber mit der witterungsbedingt eindeutigen Tendenz „stark steigend“. Die gängigen Prognosemodelle zeigen, dass der Druck des Phytophthorapilzes aufgrund der aktuellen Witterungsereignisse in den kommenden Tagen stark steigen wird.
In Ergänzung dazu muss festgehalten werden, dass der Alternaria-Befall auf vielen Flächen und vor allem in anfälligen Sorten und Standorten weiter deutlich zugenommen hat. Für Alternaria bleiben die günstige Infektionsbedingungen bestehen, d.h. wir werden es in den Flächen in vielen Flächen mit Mischinfektionen zu tun haben. Dementsprechend sollten wir die Produktpalette die wir nachhaltig zur Bekämpfung beider Krankheiten einsetzen können unbedingt nutzen.
Situativ mögliche Strategien - Bei einem akut hohen Alternaria-Befall in der zu behandelnden Fläche sollten jetzt Alternaria-wirksame Fungizide - wie beispielsweise Belanty (1,25 Liter/ha) oder Propulse (0,5 Liter/ha) - eingesetzt werden.
Sollte die Krautfäule wider Erwarten schon im zu behandelnden Bestand sitzen, bietet sich eine Mischungskombination bestehend aus BANJO oder Carneol oder Shirlan und einem systemisch wirkenden Produkt wie beispielsweise CARIAL FLEX oder CURZATE 60WG oder CYMBAL Flow an.
Kommt die Mischung aus Alternaria und Krautfäule im zu behandelnden Feld zum Ausdruck, bietet sich der Einsatz von Mitteln die gegen beide Krankheiten Stärken vorweisen. Für diesen Fall ist u.a. der Einsatz von Revus Top (0,6 Liter/ha) geradezu prädestiniert da sich mit Hilfe dieses Mittel auch der Neuzuwachs an Blattmasse schützen lässt, das Produkt regenfest ist und sich durch gute Verträglichkeit mit anderen Wirkstoffen auszeichnet.
Praxistipps: Für alle oben genannten Mittel gilt es sie in der vollen, zugelassenen Aufwandmenge einzusetzen. Nur dann sind zum jetzigen Zeitpunkt optimale Wirkungsgrade zu erreichen um die Krankheiten in Schach zu halten. Weitere Mittelempfehlungen – die je nach Standortbedingungen vlt. sogar besser passen mögen - sind im diesjährigen Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz“ zu finden.
Hinweis: Für den Einsatz aller genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.