Kartoffeln – Strategien gegen die „bakterielle Kartoffelknollenwelke“
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 20.05.2026
Auch für 2026 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erneut umfangreiche Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren in Kartoffeln erteilt (Tabelle 1). Die Notfallzulassungen dürfen nur genutzt werden, sofern ein Warndienstaufruf durch das örtlich zuständige Landwirtschaftsamt vorliegt. Über den Zeitpunkt von Erst- und Folgeanwendungen, sowie über die Häufigkeit und Mischung, entscheidet - nach Vorliegen des Warndienstaufrufs und im zugelassenen Rahmen - der Anbauer. Idealerweise werden bei der Entscheidungsfindung neben dem amtlichen Warndienst auch eigene Beobachtungen in den Kartoffelbeständen miteinbezogen.
Das Risko für Schäden durch die bakterielle Kartoffelknollenwelke ist in den Landkreisen meist auch nicht einheitlich verteilt. So sind z.B. Frühkartoffeln deutlich weniger gefährdet, auch höher gelegene Gebiete oder Randgebiete mit weniger intensivem Anbau von Zuckerrüben, Rote Beete, Kartoffeln, Spargel, usw. haben tendenziell geringere Schäden. Auch ist es gut möglich (aber leider nicht sicher), dass dieses Jahr generell der Druck schwächer ist als in den Vorjahren, da die Zikaden-Populationen durch die flächige Nutzung der Notfallzulassungen im Jahr 2025 vermutlich geschwächt wurden. Mögliche Spritzfolgen und die Intensität müssen daher an den Verhältnissen vor Ort ausgerichtet werden.
Wichtig: Insektizid-Mischungen haben eine B1-Einstufung, d. h. sie dürfen nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. (Hinweis: Blühende Kartoffeln gelten genauso wie blühender Hopfen nicht als blühende Pflanzen im Sinne der Bienenschutzverordnung.) Deshalb kommt der Unkrautbekämpfung in diesem Jahr eine besondere Bedeutung zu. Zudem sollte auch mit den örtlichen Imkern Rücksprache gehalten werden, damit Bienenstände nicht in der Nähe von Kartoffelfeldern aufgestellt werden. Im vergangenen Jahr 2025 gab es in Baden-Württemberg keine Bienenschäden, die durch die Nutzung der Notfallzulassungen gegen Schilfglasfügelzikaden verursacht wurden. Damit dieses gute Miteinander zwischen Imkerschaft und Pflanzenschutz nicht gefährdet wird, sollte in jedem Fall das Gespräch vor Ort gesucht werden. Wenn in Teilbereichen des Schlages doch blühende Unkräuter „durchgegangen“ sind, dürfen dort keine Insektizid-Mischungen ausgebracht werden. Auch im Randbereich zu Blühstreifen oder blühenden Nachbarflächen gilt ganz klar die Empfehlung, lieber etwas mehr Abstand einhalten, als wegen ein paar Quadratmetern Bienenschäden zu riskieren.
Praxistipp: Auf Standorten mit weniger starkem Befall bzw. Risiko können zwei Behandlungen genügen. Sofern jedoch in den Vorjahren schon größere Schäden entstanden sind, sollten mindestens drei Behandlungen gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren erwogen werden.
Mögliche Spritzfolge bei drei Anwendungen auf nicht-drainierten Flächen:
1. Behandlung: Sivanto prime + Sumicidin Alpha EC (0,5 + 0,3 Liter/ha)
2. Behandlung: Mospilan SG + Decis forte (0,25 kg/ha + 0,05 Liter/ha)
3. Behandlung: Danjiri + Sumicidin Alpha EC (0,25 kg/ha + 0,3 Liter/ha)
Bei hohem Zikaden-Druck kann zwischen die erste und zweite Behandlung (angenommener Abstand 14 Tage oder mehr) noch eine Behandlung mit 0,075 Liter/ha Karate Zeon (Solo-Anwendung) geschoben werden. Wenn nach der dritten Behandlung der Zikadenflug nicht merklich zurück geht, kann noch eine vierte bzw. fünfte Behandlung mit 0,25 kg/ha Mospilan SG + 0,075 Liter/ha Karate Zeon nachgelegt werden. Der Abstand der Behandlungen richtet sich vermutlich aus praktischen Gründen in den meisten Fällen nach der Fungizid-Behandlung. Gegen Zikaden ist bei Mischungen aus Pyrethroid und systemischem Mittel 10 bis 12 Tage eher der optimale Abstand, jedoch sollten 14 Tage auch möglich sein. Wird ein Pyrethroid solo eingesetzt, sollte der Abstand eher bei 7 bis 8 Tagen liegen, weil die Dauerwirkung einfach fehlt. Deshalb kann im Bedarfsfall (hoher Zuflug, große Zikadenpopulation) und soweit es durch die Zulassung abgedeckt ist, zwischen die Mischungsanwendungen im Abstand von 14 Tagen noch eine Pyrethroid-Solo-Anwendung geschoben werden, wodurch der Abstand auf 7 Tage verkürzt wird. Die Mindestabstände in den Notfallzulassungen müssen in jedem Fall beachtet werden, weshalb nur bei Abständen von mindestens 14 Tagen dasselbe Mittel in der Folgebehandlung eingesetzt werden darf.
Für das Resistenzmanagement sind die Mischungen aus Pyrethroid + systemisches Mittel vorteilhaft. Vom Wirkmechanismus gehören Acetamiprid und Flupyradifurone zur selben Gruppe (blockieren die nicotinischen Acetylcholinrezeptoren). Die vier zugelassenen Pyrethroid-Wirkstoffe (Deltamethrin, Cypermethrin, Esfenvalerat und lambda-Cyhalothrin) gehören vom Wirkmechanismus zu einer anderen Gruppe (dauerhafte Aktivierung der Natriumkanäle).
Mögliche Spritzfolge mit drei Anwendungen auf drainierten Flächen:
1. Behandlung: Sivanto prime + Cyperkill Max (0,5 + 0,06 Liter/ha)
2. Behandlung: Mospilan SG + Karate Zeon (0,25 kg/ha + 0,075 Liter/ha)
3. Behandlung: Danjiri + Cyperkill Max (0,25 kg/ha + 0,06 Liter/ha)
Wenn nach der dritten Behandlung der Zikadenflug nicht merklich zurück geht, kann noch eine vierte Behandlung mit 0,25 kg/ha Mospilan SG + 0,075 Liter/ha Karate Zeon nachgelegt werden. Durch die Notfallzulassungen ist das auch auf drainierten Flächen abgedeckt. Die Notfallzulassungen von Decis forte, Nuyard und Sumicidin Alpha EC dürfen auf drainierten Flächen jedoch nicht genutzt werden!
Grundsätzlich gilt, dass die Notfallzulassungen von Insektiziden lediglich ein Baustein gegen SBR/Stolbur (= „bakterielle Kartoffelknollenwelke“) sind. Weitere Maßnahmen wie die Sortenwahl, das Vermeiden von Strukturschäden, der Erhalt einer guten Bodenstruktur mit regelmäßigem Zwischenfruchtanbau oder organischer Düngung in der Fruchtfolge, ausgewogene Düngung, konsequente Bekämpfung anderer Krankheiten und Schaderreger, ausreichend weite Fruchtfolge, ggf. Einsatz von Pflanzenstärkungsmittel sollten unbedingt miteinbezogen werden. Beobachtungen haben deutlich gezeigt, dass Flächen mit gleichem Insektizideinsatz sehr unterschiedliche Erträge und Qualitäten liefern können. Deshalb darf der Fokus keinesfalls auf die Notfallzulassungen beschränkt werden. Sie werden – egal in welcher Intensität – nicht die alleinige Lösung sein können.
In der Beilage das diesjährig in Kartoffeln zur Verfügung stehende Notfallrepertoire.
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