Kartoffeln – Warndienst Schilf-Glasflügelzikade / Stolbur / SBR
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auch für 2026 umfangreiche Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren in Kartoffeln ausgesprochen. Die entsprechenden Notfallzulassungen dürfen nur genutzt werden, sofern ein Warndienstaufruf durch das örtlich zuständige Landwirtschaftsamt vorliegt.
In Baden-Württemberg findet auch 2026 ein umfangreiches Monitoring auf Zikaden in Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüse durch den amtlichen Pflanzenschutz - unterstützt durch Landwirte - statt. Dabei werden mindestens zweimal pro Woche Klebetafeln die landesweit verteilt sind untersucht und die Ergebnisse diskutiert. Von amtlicher Seite wird jeweils dienstags und freitags entschieden, ob für ein bestimmtes Gebiet ein amtlicher Warndienstaufruf zur Behandlungen gegen Glasflügelzikaden als Vektoren von SBR/Stoblur erfolgt oder nicht.
Der amtliche Warndienstaufruf erfolgt ausschließlich durch das örtlich zuständige Landwirtschaftsamt und kann den ganzen Landkreis oder Teile des Landkreises umfassen. Der amtliche Warndienstaufruf stellt lediglich eine Freigabe dar. Es besteht keine Pflicht, die Notfallzulassungen zu nutzen bzw. Bestände zu behandeln. Es bleibt auch bei Freigabe die Entscheidung des Bewirtschafters, ob und in welchem Umfang die Notfallzulassungen genutzt werden.
Die Anwendungsbestimmungen der Notfallzulassungen (Auflagen zu Gewässerabständen, Drainage-Auflagen, Bienenschutzauflagen usw.) müssen zwingend beachtet werden. Auch bei Warndienstaufruf wird nicht jeder Schlag mit jedem Mittel behandelt werden können, da teilweise Einschränken („Anwendungsbestimmungen“) wegen Drainage oder blühenden Unkräutern bestehen. Bei Unsicherheit bzgl. Anwendungsbestimmungen bitte direkt bei den Pflanzenschutzberatern an den Landratsämtern nachfragen.
Da der Flugbeginn der Zikaden je nach Höhenlage, Nord- oder Südhang, usw. lokal unterschiedlich sein kann, sollte im Bestand bzw. in der Gemarkung geschaut werden, ob Zikaden bereits vorhanden sind. Der amtliche Warndienstaufruf für ein Gebiet bedeutet nicht, dass auf jeder Rüben-, Kartoffel- und Gemüsefläche bereits Zikaden vorhanden sind.
Über den Zeitpunkt von Erst- und Folgeanwendungen, sowie über die Häufigkeit und Mischung, entscheidet - nach Vorliegen des Warndienstaufrufs und im zugelassenen Rahmen - der Anbauer. Idealerweise werden bei der Entscheidungsfindung neben dem amtlichen Warndienst auch eigene Beobachtungen in den Kartoffelbeständen miteinbezogen.
Erfahren Sie mehr im aktuell in Baden-Württemberg für Kartoffeln gültigen Warndienst...