Kartoffeln – Warndienst Schilf-Glasflügelzikade / Stolbur / SBR

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.07.2026

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auch für 2026 umfangreiche Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren in Kartoffeln ausgesprochen. Die entsprechenden Notfallzulassungen dürfen nur genutzt werden, sofern ein Warndienstaufruf durch das örtlich zuständige Landwirtschaftsamt vorliegt. 

Der amtliche Warndienstaufruf erfolgt ausschließlich durch das örtlich zuständige Landwirtschaftsamt und kann den ganzen Landkreis oder Teile des Landkreises umfassen. Der amtliche Warndienstaufruf stellt lediglich eine Freigabe dar. Es besteht keine Pflicht, die Notfallzulassungen zu nutzen bzw. Bestände zu behandeln. Es bleibt auch bei Freigabe die Entscheidung des Bewirtschafters, ob und in welchem Umfang die Notfallzulassungen genutzt werden.

Erfahren Sie mehr im aktuell in Baden-Württemberg für Kartoffeln gültigen Warndienst...