Mais – 2. Trichogramma-Freilassung: Frühe Gebiete unterhalb 600 m im Regierungsbezirk Tübingen

Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Tübingen vom 02.07.2025

 

Der zuständige Fachreferent für Pflanzenschutz am Regierungspräsidium Tübingen Dr. R. Pfitzer teilt heute mit, dass der Tübinger Pflanzenschutzdienst - nach gemeinsamer Absprache aller Beteiligten –  die 2. Trichogramma Freilassung für die Höhenlagen bis 600 m im Regierungsbezirk Tübingen im Abstand von 10 bis 12 Tagen zur 1. Ausbringung (07.07.-12.07.2025) empfiehlt.

 

Praxistipp: Bitte orientieren Sie sich aufgrund der warmen Tages- und Nachttemperaturen und der damit verbundenen zügigen Insektenentwicklung (sowohl bei Maiszünsler als auch bei Trichogramma) und den aktuell starken Maizünslerfängen im Monitoring daher in diesem Jahr am etwas kürzeren Ausbringungsabstand von 10-12 Tagen zur 1. Ausbringung.

 

Die Freigabe für die 2. Trichogramma-Freilassung gilt nicht für den Zollernalbkreis. Im Zollernalbkreis erfolgt die 1. Trichogramma-Freilassung - wie gestern kommuniziert - im Zeitraum vom 05. bis 08. Juli 2025.

 

Herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen für den Einsatz beim Monitoring und bei den Bonituren der zahlreichen Fallen!

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