Mais – 2. Trichogramma-Freilassung im Zollernalbkreis
Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Tübingen vom 10.07.2025
Der zuständige Fachreferent für Pflanzenschutz am Regierungspräsidium Tübingen Dr. R. Pfitzer teilt heute mit, dass der Tübinger Pflanzenschutzdienst - nach gemeinsamer Absprache aller Beteiligten - für die 2. Trichogramma-Freilassung im Zollernalbkreiseinen Abstand von 12-14 Tagen zur 1. Ausbringung vorschlägt. Daraus abgeleitet erfolgt die 2te Freilassung in der genannten Region also in der Zeit zwischen dem 17.07. bis zum 22.07.2025.
Praxistipp: Bitte orientieren Sie sich aufgrund der eher kühleren Temperaturen seit der 1. Ausbringung und der damit verbundenen, etwas langsameren Insektenentwicklung (sowohl bei Maiszünsler als auch bei Trichogramma) am etwas längeren Abstand von 12 bis 14 Tagen zur 1. Ausbringung.
In diesem Zeitraum sind alle Höhenlagen im Zollernalbkreis einbezogen. Bitte bringen Sie Trichogramma daher zunächst in den niedrigen Höhenlagen aus und arbeiten sich dann nach „oben“, wie es auch in den anderen Regionen praktiziert wird.
Herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen für den wichtigen Einsatz beim Monitoring und die zuverlässigen Bonituren der zahlreichen Maiszünslerfallen!