Mais – 2. Trichogramma-Freilassung: Späte Gebiete oberhalb 600 m im Regierungsbezirk Tübingen
Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Tübingen vom 08.07.2025
Der zuständige Fachreferent für Pflanzenschutz am Regierungspräsidium Tübingen Dr. R. Pfitzer teilt heute mit, dass der Tübinger Pflanzenschutzdienst - nach gemeinsamer Absprache aller Beteiligten - die 2. Trichogramma Freilassung in den späten Gebieten bzw. Höhenlagen über 600 m im Regierungsbezirk Tübingen empfiehlt für den Zeitraum zwischen dem 13.07. und dem 18.07.2025 und damit - im Vergleich zur 1. Ausbringung - mit einem Abstand von 12 bis 14 Tagen.
Praxistipp: Bitte orientieren Sie sich aufgrund der eher kühleren Temperaturen seit der 1. Ausbringung in den späten Gebieten und der damit verbundenen etwas langsameren Insektenentwicklung (sowohl bei Maiszünsler als auch bei Trichogramma) am etwas längeren Abstand von 12-14 Tagen zur 1. Ausbringung.
Die Freigabe für die 2. Trichogramma Freilassung gilt nicht für den Zollernalbkreis. Im Zollernalbkreis fand die 1. Trichogramma-Freilassung in der Zeit zwischen dem 05. bis zum 08. Juli 2025 statt. Der Termin für die 2. Trichogramma-Freilassung wird für diese Region rechtzeitig kommuniziert.
Herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen für den wichtigen Einsatz beim Monitoring und die zuverlässigen Bonituren der zahlreichen Maiszünslerfallen!