Mais – Zweite Freilassung folgt!
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 09.07.2025
„Die erste Trichogramma-Schlupfwespenausbringung zur Bekämpfung des Maiszünslers ist ab Anfang der letzten Woche (KW 27) erfolgt,“ so die agile Pflanzenschutzberaterin K. Simon vom Amt Donaueschingen in einem aktuellen Hinweis und der wichtigen Ergänzung: „Die zweite Ausbringung empfehlen wir 14 Tage später, d.h. ab Anfang KW 29.“
Für das Monitoring des Maiswurzelbohrers werden vom Landwirtschaftsamt wieder Pheromonfallen im Silomais aufgehängt. Die Fallenfänge gehen an die Warndienstplattform „ISIP“ und können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/entscheidungshilfen/mais.
Den Hauptschaden verursachen die Larven im Boden durch Wurzelfraß. Es stehen keine Insektizide zur Verfügung. Eine effektive und bewährte Maßnahme zur Bekämpfung ist der Fruchtwechsel auf der Fläche, da im Folgejahr die schlüpfenden Larven für ihre weitere Entwicklung im Boden auf frischen Maiswurzeln angewiesen sind. Deswegen wird dringend empfohlen, spätestens nach zwei Jahren Maisanbau auf der Fläche einen Fruchtwechsel durchzuführen.
Praxistipp: Nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung und IPSplus muss eine ausgewogene, vielgliedrige Fruchtfolge eingehalten werden. Folgende maximale Anbaukonzentrationen sind nicht zu überschreiten bzw. Anbaupausen einzuhalten:
67% ≥ Mais
Mais max. 2 Jahre in Selbstfolge, ausgenommen Saatmais