Silomais – Stoppelbearbeitung ist Pflicht!

Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 25.09.2026

 

„Die Silomaisernte wurde dieses Jahr im Schwarzwald-Baar-Kreis so früh abgeschlossen, wie noch nie,“ so die agile Pflanzenschutzberaterin K. Simon vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen mit verschärftem Blick in ihr Beratungsgebiet verknüpft mit dem wichtigen Hinweis: „Für Flächen die in Schutzgebieten (IPS+) liegen, ist nach der Ernte eine Stoppelbearbeitung zur Regulierung des Maiszünslers verpflichtend.“  

Maiszünslerlarven wandern zum Überwintern im Maistängel nach unten. Zum Erntezeitpunkt halten sich 70 bis 80 % der Larven im unteren Drittel der Maispflanze auf. Nach der Ernte helfen Mulch- oder Schlegelgeräte den Entwicklungszyklus des Zünslers zu unterbrechen, indem die Stoppel- und Erntereste gründlich bis zum Wurzelballen zerkleinert werden. So stehen dem Zünsler keine intakten Pflanzenreste für die Weiterentwicklung zur Verfügung. Danach ist es sinnvoll die zerkleinerten Erntereste für eine bessere Verrottung flach einzuarbeiten oder dort wo es möglich ist und die Konditionaltität es zulässt, zu pflügen. 

Praxistipps: Diese ackerbauliche Maßnahme ist nur sinnvoll, wenn sie in Befallsgebieten flächendeckend durchgeführt wird. Die schnellere Verrottung der Maisstoppeln reduziert zudem die Befallsgefahr durch Ährenfusarium im nachfolgenden Winterweizen.

 

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