Ackerbau – Wegfall von Artist und Sencor Liquid erschwert Sojaanbau 2026
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.12.2025
Der Sojaanbau in Baden-Württemberg ist seit vielen Jahren mit Erwartungen hin zu einem besonders umweltverträglichen und zukunftsgerichteten Ackerbau verbunden. Die wärmeliebende Kulturpflanze benötigt keine Stickstoffdüngung, da durch die Symbiose mit Knöllchenbakterien bis zu ca. 300 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr aus der Luft fixiert und pflanzenverfügbar gemacht werden können. Zudem hat die Sojabohne das Potential die Fruchtfolge um eine weitere Blattfrucht zu erweitern und den Selbstversorgungsgrad mit heimischem Eiweiß sowohl in der tierischen als auch in der menschlichen Ernährung zu verbessern.
Knackpunkt im baden-württembergischen Anbau sind nach wie vor die unsicheren Erträge. Je nach Jahr und Standort sind die Erträge zufriedenstellend oder eben auch nicht. Hier bleibt zu hoffen, dass durch züchterischen Fortschritt in Zukunft verlässlichere Erträge möglich sein werden. Leider haben auch geänderte Förderbedingungen zum Rückgang des Sojaanbaus in Baden-Württemberg beigetragen. Doch nun droht von Seiten des Pflanzenschutzes ein weiterer Rücksetzer. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/280 wurde die Genehmigung des Wirkstoffs Metribuzin nicht erneuert und die Aufbrauchfrist für entsprechende Pflanzenschutzmittel bis spätestens 24. November 2025 vorgegeben. Damit sind Metribuzinhaltige Herbizide wie Artist oder Sencor Liquid in der kommenden Anbausaison für den Sojaanbau nicht mehr verfügbar. Gegebenenfalls vorhandene Restmengen müssen fachgerecht entsorgt (z.B. Schadstoffmobil).
Die Alternativen an Herbiziden insbesondere gegen Weißer Gänsefuß / Melde sind beschränkt. Clearfield-Clentiga hat eine Zulassung im Nachauflauf, aber lediglich für eine Anwendung mit einem Liter pro Hektar. Stomp Aqua darf einmalig im Vorlauf angewendet werden, führt jedoch teilweise zu Schwierigkeiten bzgl. Verträglichkeit. Möglicherweise könnte eine zukünftige Zulassung von Proman (Wirkstoff: Metobromuron) in Soja eine gewisse Entlastung bringen, bislang bestehen jedoch lediglich Zulassungen in Kartoffel und im Feldsalat.
Aktuell bleibt offen, wie die Unkrautregulierung im integrierten Sojaanbau im kommenden Jahr gelingen kann. Auch seitens der EU wurde festgestellt, dass bei einem Wegfall von Metribuzin nicht genügend chemische Alternativen zur Verfügung stehen. Trotzdem wurde mit Verweis auf mechanische Möglichkeiten die Genehmigung von Metribuzin nicht erneuert, da Metribuzin die Kriterien für die Einstufung als endokriner Disruptor erfüllt. Damit gilt Metribuzin als Stoff, der in die natürlichen Signalwege des Hormonsystems eingreifen kann und nur dann befristet genehmigt werden könnte, wenn es ohne diesen Wirkstoff überhaupt nicht geht. Bei Herbiziden wurde von dieser Möglichkeit in der EU noch nie Gebrauch gemacht, da mechanische Verfahren theoretisch immer möglich sind – gegebenenfalls zu höheren Kosten und mit schwächerer Wirkung.
Integrierte Sojaanbauer stehen nun vor der schwierigen Entscheidung, ob der Sojaanbau unter den geänderten Rahmenbedingungen weiterhin den bisherigen Platz in der Fruchtfolge behält oder zumindest vorübergehend zurückgefahren und z.B. auf Flächen mit geringerem Unkrautdruck beschränkt wird. Langfristig sollte die Sojabohne in vielen Fruchtfolgen einen festen Platz bekommen, da die pflanzenbaulichen Vorteile gegeben sind – vorausgesetzt der Deckungsbeitrag stimmt und die Anbaubedingungen einschließlich notwendiger Möglichkeiten im Pflanzenschutz passen.