Winterraps – Gelbschalen aufstellen!

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 17.02.2024

Die renommierte Pflanzenschutzberaterin A. Vetter von der amtlichen Beratung im Landkreis Heilbronn weiß: „Ab Freitag erwarten wir Temperaturen um die 14°C.“ „Um einen zeitigen Einflug der Rapsschädlinge, wie den großen Rapsstängelrüssler und den gefleckten Kohltriebrüssler zu kontrollieren, ist der Einsatz von Gelbschalen mit einer entsprechenden Abdeckung zur Ermittlung der Schadschwellen der Rapsstängelrüssler unverzichtbar.“ Die Gelbschalen sollten alle drei Tage überprüft werden. Bei Erreichen des Bekämpfungsrichterwerte informiert die Heilbronner Expertin.

Für einen „guten Fang“ beachten Sie bitte folgendes: 

  • Durch das Aufstellen von Gelbschalen auf vorjährigen Rapsflächen können Sie den Erstflug bestimmen (fliegen von dort aus in die diesjährigen Rapsflächen ein) 

  • Stellen Sie die Gelbschale ruhig etwas in die Fläche hinein, nicht direkt am Feldrand 

  • Machen Sie die Gelbschalen nicht zu voll mit Wasser und geben Sie etwas Spülmittel hinein. Das senkt die Oberflächenspannung des Wassers und die Käfer können nicht mehr herauskrabbeln 

  • Bedecken Sie zum Schutz von Bienen und Hummeln die Schale mit einem Gitter 

  • Die Gelbschalen sollten immer mit dem Bestand mitwachsen und damit auf „Augenhöhe“ mit dem Raps stehen. 

Praxistipps: Der „Gefleckter Kohltriebrüssler“ macht einen längeren Reifungsfraß (10-14 Tage); bei deutlicher Überschreitung der Schadensschwelle (15 Käfer pro Gelbschale innerhalb von 3 Tagen) sollte eine Bekämpfung innerhalb von 7 bis 10 Tagen erfolgen. 

Der Reifungsfraß des „Großer Rapsstängelrüssler“ dauert weniger lang; bei deutlicher Überschreitung der Schadensschwelle (5 Käfer pro Gelbschale innerhalb von 3 Tagen) sollte eine Bekämpfung innerhalb von 3 bis 7 Tagen erfolgen.

Nach den landesspezifischen Vorgaben für den integrierten Pflanzenschutz (IPSplus) ist in Schutzgebieten (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete u.a.) die Verwendung von Gelbschalen zur Überwachung der Rapsschädlinge wie die Berücksichtigung der Bekämpfungsrichtwerte zwingend vorgeschrieben

(https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz) und zwar 

  • bis 2 ha Schlaggröße oder Bewirtschaftungseinheit mindestens eine Gelbschale ca. 20 m vom Feldrand entfernt aufstellen, 

  • bis 10 ha eine weitere Gelbschale 

  • darüber pro 10 ha eine weitere Gelbschale (bei 14 ha z. B. 3 Gelbschalen). 

Achtung: Die durchgeführten Überwachungsmaßnahmen sind zu dokumentieren. Weitere Hinweise zur Schädlingsbekämpfung im Raps sind im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ in Tabelle 42 auf Seite 86 zu finden.

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