Düngung – Herbstdüngung von Winterraps in „Roten Gebieten“
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 18.07.2025
„In „Roten Gebieten“ ist eine Herbstdüngung von Winterraps nur möglich, wenn dieser einen Düngebedarf hat,“ so S. Wolpert, ausgewiesener Pflanzenschutzexperte vom Landwirtschaftsamt Ilshofen im Landkreis Schwäbisch Hall.
Der Nachweis des Düngebedarfes muss über eine aktuelle Nmin- oder EUF-Bodenuntersuchung erfolgen. Liegt der Nmin-Gehalt bei max. 45 kg/ha, ist eine Düngung möglich. Planen Sie einen Raps im Roten Gebiet anzubauen, sollten Sie die Bodenprobe unmittelbar nach der Getreideernte, möglichst vor der Stoppelbearbeitung, ziehen. Probennahmen zu einem späteren Zeitpunkt liefern erfahrungsgemäß höhere Nmin-Werte. Es muss eine Untersuchung je Bewirtschaftungseinheit erfolgen. Die Abgrenzung der Bewirtschaftungseinheit erfolgt lediglich über die Vorfrucht, d.h. alle Getreidearten gelten als eine Vorfrucht ebenso alle Leguminosen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Vorgaben zur Probenziehung und besonders auf die Einhaltung der Kühlkette. Proben müssen direkt an ein Untersuchungslabor Ihrer Wahl geschickt werden. Eine Abgabe an den zentralen Sammelstellen im Landkreis ist nicht möglich!