Winterraps – Braucht eine gut durchlüftete Krume!
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 14.08.2026
Für die versierte Pflanzenschutzberaterin K. Simon vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen ist klar, dass der Raps für den Aufgang und die Herbstentwicklung ein feinkrümeliges und abgesetztes Saatbett braucht. „Verdichtungen oder Kluten verhindern eine gute Wurzelbildung,“ so die erfahrene Eschinger Expertin. „Nur in einer gut durchlüfteten Krume entwickelt sich der Raps zügig.“
Dazu kommt noch die Nährstoffmobilisierung durch die Bodenbearbeitung, sie hilft den hohen Nährstoffbedarf zu decken. Da das kleinkörnige Saatgut ausreichen Bodenkontakt benötigt, sollte auf dem Feld verbliebenes Stroh gut verrotten und muss daher verteilt und ohne Mattenbildung eingearbeitet werden. Eine Rückverfestigung des Saatbettes (walzen nach der Saat) sorgt v.a. bei grober Oberfläche für einen besseren Anschluss an das Bodenwasser und hilft die Schneckenentwicklung zu kontrollieren.
Aussaat - Der optimale Saattermin auf der Baar liegt immer noch zwischen dem 20. und 25. August mit 40 bis 45 Körner/m², auch wenn sich letztes Jahr früh gesäte Bestände besser etabliert haben. Dieses Jahr ist die Bodenfeuchte entscheidender als der Kalendertag. Darum lieber auf Niederschlag warten. Vor allem für das schnelle Wachstum nach der Keimung ist genügend Wasser unerlässlich. Dies wird benötigt, damit die Pflanzen einem ersten Erdflohbefall davon wachsen kann. Vermeiden Sie auf jeden Fall Frühsaaten, sie werden von Schädlingen wie z.B. dem Rapserdfloh stärker befallen als die später gesäten. Bei ungünstigen Anbaubedingungen oder Spätsaat, sollte die Saatstärke auf 50 bis 55 Körner/m² erhöht werden.
Tierische Schaderreger - Junge Rapspflanzen sind bei den Schnecken sehr begehrt und vom Keimling bis zum 4-Blattstadium besonders gefährdet. Deshalb nach der Saat an mehreren Stellen Schneckenfolien, Brettern oder Jutesäcken auslegen und kontrollieren. Die Schadschwelle für eine Bekämpfung mit Schneckenkorn ist bei einer Schnecke pro Kontrollstelle erreicht. Mittel dazu sind im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ zu finden. Geltende Vorgaben zum IPS in Schutzgebieten (IPS+): Die Anzahl an Schnecken ist an mindestens zwei Stellen pro Bewirtschaftungseinheit zu dokumentieren!
Der Rapserdflohbefall schwankt auf der Baar von Jahr zu Jahr. Inzwischen sind im südlichen Kreis KDR (knock-down Resistenzen) nachgewiesen worden. Das heißt, dass Pyrethroide bei erwachsenen Käfern nicht mehr wirken und darum nicht eingesetzt werden sollten. Für die Larvenbehandlung gibt es auch dieses Jahr wieder Notfallzulassungen. Dazu gegebenenfalls in den nächsten Hinweisen mehr. Ein typisches Zeichen für einen akuten Erdflohbefall ist der Sieblochfraß an den Keim- aber auch an den ersten Laubblättern. Diese Symptomausprägung sollte nicht mit Schneckenfraß verwechselt werden.
Maßnahmen gegen den Käfer sollten sich an folgenden Bekämpfungsrichtwerten orientieren:
10% zerstörte Blattfläche vom Auflaufen bis zum 3-Blattstadium
In Ergänzung dazu müssen die Vorgaben zum IPS in Schutzgebieten (IPS+) zwingend eingehalten werden: Der Befall ist zu dokumentieren!