Winterraps – Erdfloh beobachten…

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 02.09.2025
„Der Rapserdfloh stellt eine Gefahr für die jungen Rapspflanzen dar, somit muss er nach dem Auflaufen engmaschig überwacht werden,“ so das versierte Ravensburger Beratungstrios M. Koch, M. Kreh und S. Löbner vom Landwirtschaftsamt Ravensburg mit dem Hinweis: „Vom Auflaufen bis zum 3-Blatt-Stadium müssen die Blätter an den jungen Pflanzen auf Lochfraß unbedingt regelmäßig bonitiert werden.“ „Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10% zerstörter Blattfläche.
Im weiteren Verlauf bis zum 6-Blatt-Stadium wird der Rapserdfloh mittels Gelbschalen bonitiert. Graben Sie hierzu eine Gelbschale je Schlag so in den Boden ein, dass dessen Oberkante eben zur Bodenoberfläche ist, denn die Erdflöhe werden nicht von der gelben Farbe angelockt, sondern fallen zufällig in die Schalen.
Praxistipp: Fangen Sie dabei innerhalb von 3 Wochen im 4-6 Blatt-Stadium über 50 Käfer pro Schale, ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten!
Der Blattfraß hat lediglich dann ertragliche Auswirkungen, wenn die Keimblätter so stark vom Erdfloh geschädigt werden, dass die weitere Entwicklung der Pflanzen gehemmt ist. Der eigentliche Schaden entsteht durch den Fraß der Larven an den Blattachseln und Stängeln. In unseren Gefilden sind bislang zum Glück das Vorkommen und die Schäden durch den Rapserdfloh recht gering. Auf eine Behandlung mit Insektiziden konnte aufgrund des Nicht-Erreichens des Bekämpfungsrichtwertes verzichtet werden.
„Ziel in unserer Anbauregion soll auf jeden Fall sein mit maximal einer Insektizidmaßnahme, die möglichst erst Anfang – Mitte Oktober gesetzt wird, klarzukommen,“ so das Ravensburger Expertenteam.
Praxistipps: Zur Behandlung des Rapserdflohs stehen folgende Produkte zur Verfügung: Karate Zeon, Mavrik Vita, Nexide, Decis forte etc.. Genauere Details zur Anwendung finden Sie in der Broschüre Integrierter Pflanzenschutz 2025 auf Seite 86.
Achtung: Liegen die zu behandelnden Flächen in Schutzgebieten, so denken Sie bitte daran die Dokumentationsvorgaben nach IPSplus einzuhalten. Hier sind Sie bei Grundsatz A2.2 und A3.2 verpflichtet die Überwachung des Erdflohs durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Bei A2.3 ist näheres zu den Acker-Schnecken beschrieben.
Praxistipp: Zum Aufschreiben existiert das Formblatt „Rapsschädlinge Dokumentation der Überwachungsmaßnahmen“.