Winterraps – Insektizidanwendung nur nach Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte!

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 25.09.2026

 

Heute informiert das amtliche Beratungsduo um die agilen Pflanzenschutz und Anbaufachleute A. Vetter und M. Gebhard für den Landkreis Heilbronn darüber, dass die Ende August gesäte Beständen sich jetzt überwiegend im 4- bis 5-Blattstadium befinden- jene, die im September gesät worden sind erst im 3- Blattstadium.

 

Tierische Schaderreger - Aktuell hält sich der Erdflohbefall auf unseren Monitoringstandorten in Grenzen. Das muss aber nicht so bleiben und kann zudem von Schlag zu Schlag sehr unterschiedlich sein. Gefährdet ist aktuell nur noch der spät gesäte Raps. Bleiben Sie daher wachsam und kontrollieren Sie regelmäßig ihre Schläge. 

Rapserdfloh - Überprüfen Sie den Befall von Rapserdflöhen bis zum 3- Blattstadium über die Bonitur des Lochfraßes (10% der Keim/Laubblätter durch Fraß zerstört. Ab dem 4-Blattstadium kontrollieren Sie den Zuflug mit Hilfe von Gelbschalen (innerhalb 3 Wochen 50 Käfer). Im Jahr 2025 traten massive Erdflohschäden in Nachbarlandkreisen (Rheinebene, westliches Kraichgau) auf. Bei uns war der Befall in den meisten Fällen eher gering, aber anschließende Untersuchungen haben ergeben, dass auch in unserem Landkreis Erdflöhe mit einer „super-knockdown“-Pyrethroidresistenz auftreten. Daher ist es wichtig, dass Insektizidbehandlungen, nur nach Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte angewendet werden. Das Aufstellen eigener Gelbschalen ist unumgänglich und in den Schutzgebieten vorgeschrieben. Im Zweifelsfall Beratung anfordern. Sollten Sie bei notwendigen Insektizideinsätzen gegen den Rapserdfloh schlechte Wirksamkeiten feststellen, melden Sie sich bitte bei uns, da wir wieder aufgefordert wurden, entsprechende Proben einzuschicken.

Schneckenkontrolle - Kontrollieren Sie weiterhin an mehreren Stellen den Schneckenbefall mit Hilfe von Schneckenfolien, Brettern oder feuchten Jutesäcken. Zur Beköderung unter den Matten wird ein Metaldehydhaltiges Schneckenkorn empfohlen, um wieder abgewanderte Schnecken durch Ausschleimen erkennbar zu machen. Der Bekämpfungsrichtwert für eine Bekämpfung mit Schneckenkorn ist bis zum 4-Blattstadium 1 Schnecke pro Kontrollstelle. Eine Teilflächenbehandlung im Randbereich ist unabhängig vom Bekämpfungsrichtwert möglich.

Praxistipps: Hinweise zur Schneckenbekämpfung und Wirkungsweise der Schneckenkornmittel sind im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2026 in Tabelle 3 auf Seite 24 zu finden.

 

Herbizidanwendungen sind in vielen Fällen bereits erfolgt. Bei noch ausstehenden Gräserbehandlungen sind nachfolgende Mittel und Mittelkombinationen möglich: 

Ausfallgetreide und Ungräser (einschließlich Jährige Rispe): 

  • Select 240 EC (0,5 Liter/ha) + Radiamix (1,0 Liter/ha)

Ausfallgetreide und Ungräser (außer Jährige Rispe und Quecke): 

  • Focus Ultra (1,0 – 1,5 Liter/ha) +Dash (1,0), Fusilade Max (0,75 – 1,0 Liter/ha), Targa Super (0,75 – 1,25 Liter/ha), Agil-S (0,75 Liter/ha) (bei Weizen die höhere Aufwandmenge wählen) 

Ackerfuchsschwanz: Wenn Verdacht auf resistenten Ackerfuchsschwanz besteht, dann Select 240 EC und Focus Ultra vorziehen. 

Bei geringem Ackerfuchsschwanzdruck: Hier reicht eine Anwendung im Spätherbst (Beginn Vegetationsruhe; dieses Jahr vermutlich Anfang Dezember) Kerb Flo, u.a. (1,25 – 1,8 Liter/ha). 

 

 

Tags