Winterraps - Kein Wachstumsregler

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 23.03.2026

 

Für die amtliche Beratung im Landkreis Heilbronn informieren die agilen Pflanzenschutz und Anbaufachleute A. Vetter und U. Klenk die Praxis im ihrem Beratungsgebiet im Heilbronner Unterland über notwendige Tätigkeiten in Winterraps.

„Nach unserem ersten Warnaufruf vom 02. März 2026 für die wärmeren Lagen sind bis heute auf unseren Monitoring-Standorten sowohl in warmen Lagen als auch in kühleren Lagen im nördlichen Landkreis die Bekämpfungsrichtwerte der Rapsschädlinge nicht (erneut) überschritten worden.“ Wir haben aktuell vereinzelt den Gefleckten Kohltriebrüssler, den Blauen Mauszahnrüssler sowie Rapsglanzkäfer gefangen. Aufgrund der aktuellen Wetterlage mit eher kühleren Temperaturen ist ein weiterer Zuflug eher unwahrscheinlich. Der Einsatz eines Wachstumsreglers ist in den meisten Fällen nicht notwendig.

 

Rapsglanzkäfer - Derzeit findet man erste Rapsglanzkäfer in den Gelbschalen. Für eine Behandlung ist es jetzt jedoch zu früh. Der Bekämpfungsrichtwert für den Rapsglanzkäfer wird nicht mit der Gelbschale, sondern an fünf Stellen jeweils an mind. 5 Pflanzen ermittelt. Hierzu schütteln sie den Haupttrieb einfach in Ihre Handfläche ab und die Käfer fallen heraus. Der Befall sollte in der Fläche ermittelt werden. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10 Käfern/Haupttrieb. In schwachen Beständen halbiert sich der Bekämpfungsrichtwert. 

Bei Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes empfehlen wir:

  • 0,2 Liter/ha Trebon 30 (B2 Mittel - nur nach täglichem Bienenflug bis 23 Uhr!) 

  • 0,2 Liter/ha Mavrik Vita (B4 (bienenungefährlich) 

Bienengefährdung - Bitte beachten sie, dass ein Bestand als blühend gilt, sobald ein Unkraut oder eine Kulturpflanze blüht. Mavrik Vita oder Evure sind in der Bienengefährdung mit B4 eingestuft, bei Tankmischungen mit Azolfungiziden jedoch in B2. 

Praxistipps - Falls Sie noch Bor zumischen möchten, vergessen Sie nicht das vorherige Ansäuern der Spritzbrühe. Bedenken Sie auch: Ab dem Zeitpunkt, an dem sich die Rapsblüten öffnen, richtet der Rapsglanzkäfer keine Schäden mehr an, da er jetzt ungehindert an die Pollen in den Blüten gelangt und diese bestäubt. Jede unnötige Anwendung von Insektiziden ist im Hinblick auf die Wirksamkeit von Mitteln sowie bereits bestehende Resistenzen zu vermeiden!

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