Winterraps – Saatbett geht vor Saatzeit
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 25.08.2026
„Während an manchen Standorten problemlos ein geeignetes Saatbett hergestellt werden konnte, wird auf anderen Flächen erst ordentlich Niederschlag benötigt damit sich ein feinkrümeliger Ablagehorizont herstellen lässt,“ so der langjährig versierte, amtliche, Beraters und Pflanzenschutzexperte A. Lohrer mit Blick in seinen Beratungslandkreis Tübingen.
Gerade beim Raps wo ein gleichmäßiger Feldaufgang und eine schnelle Jugendentwicklung erzielt werden sollen, gilt: Saatbett geht vor Saatzeit! Zumal wir uns derzeit noch im frühen/mittleren Aussaatzeitraum für unser Gebiet befinden. Auch wenn die Erfahrungen aus dem letzten Jahr jetzt zu einer möglichst frühen Saat verleiten, konnten in der Vergangenheit auch mit Saaten bis Anfang September gute und gleichmäßige Bestände erzielt werden.
Die geringen Niederschläge erschweren allerdings die Terminierung der nach wie vor gängigen Bodenherbizide. Die besten Wirkungsgrade werden bei Anwendungen bis ca. 3-5 Tage nach der Saat im Vorauflauf erzielt. Anwendungen nach dem Auflaufen (der Unkräuter) sind meist schwächer in der Wirkung. Durch Schaffung einer ebenen und festen Bodenoberfläche kann Walzen die Wirkung von Bodenherbiziden verbessern. Die Anwendung der Bodenherbizide erfolgt idealerweise kurz vor oder nach Niederschlägen auf feuchten Boden. Oft sind die Böden auch nach der Saat noch etwas feucht, dann sollte die Herbizidanwendung möglichst schnell erfolgen, wenn keine Niederschläge in Aussicht sind. Häufig enthalten die Vorauflaufherbizide den Wirkstoff Metazachlor, der auch eine gewisse Wirkung gegen Ackerfuchsschwanz bringt. Wegen der Verlagerung möglicher Abbauprodukte ins Grundwasser sollte dieser aber auf maximal 500 g/ha beschränkt werden, dies entspricht z.B. 2,5 Liter/ha Butisan Gold oder Kombi, 1,3 Liter/ha Fuego Top, oder 1,0 Liter/ha Fuego. Kombinationen mit z.B. Successor 600 (nur Vorauflauf), Gajus, Tanaris, etc. können die Wirkung absichern.
Praxistipp: Wenn nur im Nachauflauf behandelt werden soll kann LaDiva mit 0,25 Liter/ha eingesetzt werden, wenn die Rapspflanzen min. 2 Laubblätter ausgebildet haben.
Achten Sie spätestens nach der Aussaat auf Schnecken. Zur Kontrolle werden an mindestens 2 Stellen je Bewirtschaftungseinheit Jutesäcke, Schneckenfolien oder große Bretter ausgelegt. Etwas Schneckenkorn mit dem Wirkstoff Metaldehyd verstärkt die Lockwirkung und ermöglicht durch die verstärkte Schleimproduktion auch wieder abgewanderte Schnecken zu erkennen. Ab 1 Schnecke je Kontrollstelle ist der Bekämpfungsrichtwert erreicht und eine flächige Ausbringung von Schneckenkorn sinnvoll.
Praxistipps: Notieren Sie sich die Überschreitung bei der PSM-Dokumentation um die Wirksamkeit der Maßnahme später besser nachzuvollziehen, in den IPSplus-Gebieten (im Kreis Tübingen relevant sind FFH-, Vogelschutz-, und Landschaftsschutzgebiete) ist die Dokumentation verpflichtend. Randbehandlungen, z.B. entlang von Altraps, Grünland, Maisflächen sind jederzeit möglich um eine Einwanderung von Schnecken zu verhindern. Wenn das eingesetzte Schneckenkorn mit der Auflage NT 116 versehen ist muss ein Eintrag in angrenzende, nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen wie z.B. Hecken, Feldraine, Wegränder verhindert werden. Dies kann entweder durch gewissenhafte Ausbringung von Hand oder z.B. Grenzstreueinrichtungen am Streuer erreicht werden. Der für die Ausbringung eingesetzte Streuer benötigt zudem eine gültige Prüfplakette für Pflanzenschutzgeräte!