Winterraps – Schädlingsbesatz mit Gelbschalen überwachen

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.02.2026

 

Der Zuflug und die Bekämpfungswürdigkeit von mehreren Rapsschädlingen kann mittels Gelbschalen kontrolliert werden. Jetzt im zeitigen Frühjahr können durch den Gefleckten Kohltriebrüssler und den Großen Rapsstängelrüssler in schwachen Beständen erhebliche Schäden mit mehr als 20% Ertragsverlust entstehen. Deshalb sollte der Zuflug unbedingt überwacht und bei Überschreiten der amtlichen Bekämpfungsrichtwerte eine Insektizidbehandlung erfolgen.

 

Überwachung - Die Überwachung des Zuflugs von Rapsschädlingen mit Gelbschalen ist seit Jahren ein etabliertes Verfahren und wird von vielen Betrieben aufgrund positiver Erfahrungen freiwillig genutzt, um Insektizidanwendungen so zu platzieren, dass die Schaderreger zuverlässig erfasst werden. In Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, intensiv genutzte land- und fischereiwirtschaftliche Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmale, bei Vorliegen einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung auch Naturschutzgebiete), wo die landesspezifischen Vorgaben für den integrierten Pflanzenschutz (IPSplus) gelten, ist die Verwendung von Gelbschalen zur Überwachung der Rapsschädlinge und die Berücksichtigung der Bekämpfungsrichtwerte jedoch auch rechtlich vorgeschrieben (https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz). Es ist 

•      bis 2 ha Schlaggröße oder Bewirtschaftungseinheit mindestens eine Gelbschale ca. 20 m vom Feldrand entfernt aufzustellen,

•      bis 10 ha und für jede weitere 10 ha mindestens eine weitere Gelbschale.

Hier muss die Durchführung dieser Maßnahme auch dokumentiert werden.

 

Zuflug - In der Regel kann mit einem Zuflug gerechnet werden, wenn sich der Boden erwärmt, die Bodentemperatur in 2 cm Tiefe ca. 7°C erreicht und die Lufttemperaturen am Tag über 10 bis 12°C liegen. Günstig für den Zuflug sind sonnige und windarme Nachmittage. Rapsbauern sollten in jedem Fall die Wetterprognosen im Blick behalten und standortabhängig entscheiden, wann Gelbschalen aufgestellt werden. 

Grundsätzlich sollten Gelbschalen höhenverstellbar sein und immer auf Pflanzenhöhe eingestellt werden. Das Wasser mit Spülmittel ist regelmäßig zu wechseln. Damit keine anderen Insekten, z.B. Hummeln, zu Schaden kommen, sollten die Gelbschalen immer mit einem Gitter versehen sein.

 

Bekämpfungsrichtwerte - Die amtlichen Werte liegen beim Großen Rapsstängelrüssel bei 5 und beim Gefleckten Kohltriebrüssler bei 15 gefangenen Käfern je Gelbschale innerhalb von 3 Tagen. Nach Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte ist beim Großen Rapsstängelrüssel eine Bekämpfung innerhalb von 3 Tagen erforderlich, beim Gefleckten Kohltriebrüssler hat man je nach Witterung noch bis zu 14 Tage Zeit. Treten nur Stängel- und Triebrüssler auf, eignen sich Pyrethroide der Klasse II, z. B. Kaiso Sorbie, Karate Zeon und Nexide. 

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