Winterraps – Schnecken checken!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 26.08.2025
Das versierte Ravensburger Beratungstrios M. Koch, M. Kreh und S. Löbner vom Landwirtschaftsamt weiß, dass der junge Raps früh nach der Aussaat im Fokus von Schädlingen wie Schnecken und Rapserdfloh steht. Deshalb gilt hier die Devise: „Schnecken checken!“
Die feuchte Witterung lässt einen hohen Schneckendruck erwarten. Bei zu grobem Saatbett, vielen Ernterückständen und minimierter Bodenbearbeitung haben die Schnecken bessere Lebensbedingungen. Ein top Saatbett ist schon eine integrierte Pflanzenschutzmaßnahme! Schauen Sie sich den Schneckenbefall zuerst auf den nebenliegenden Flächen mit Ausfallraps an, so erkennen Sie wie die Lage gerade ist. Diese Flächen sind für Schnecken besonders lockend.
Liegt kein Altraps in der Nähe so legen Sie geeignete Säcke, Bretter oder Steine auf die frisch gesäte Fläche. Drehen Sie diese in den frühen Morgenstunden um, finden Sie bei Befall, an der Unterseite Schnecken. In den meisten Jahren, insbesondere bei feuchten Bodenbedingungen, ist eine Behandlung im äußeren Bereich der Fläche mit Schneckenkorn sinnvoll. Jedoch kann auf das ganzflächige Streuen verzichtet werden, da die Schnecken meist aus den Feldrändern oder aus angrenzendem Grünland in den frisch gesäten Rapsacker einwandern. Kontrollieren Sie trotzdem auch im inneren der Flächen den Schneckenbefall, so können Sie individuell agieren. Die Bekämpfungsschwelle liegt hierbei bei einer Schnecke pro Kontrollstelle!
Praxistipps: Zur Bekämpfung der Schnecken sind zahlreiche Präparate mit dem Wirkstoff Metaldehyd oder Eisen-3-phosphat zugelassen. Bei Metaldehyd (Metarex, Limares, Axcela, Arinex, …) sind ist die Wirkung durch die Schleimspuren der vertrocknenden Schnecken direkt sichtbar, es hat eine geringe Toxizität auf Laufkäfer, Regenwürmer und Kurzflügler. Bei Eisen-3-phosphat (Sluxx, Derrex, Ferrex, Ironmaxpro, …) ist die Wirkung nicht sichtbar, es ist nicht schädigend für Nützlinge und ist auch im Ökolandbau zugelassen.
Achtung: bei allen Präparaten gilt die Auflage NT116: ein Eintrag des Mittels in angrenzende Fläche (Ausnahme: landwirtschaftliche und gärtnerisch genutzte Flächen) muss vermieden werden, also muss der Streuer eine randscharfe Ausbringung gewährleisten können. Nach dem 4-Blatt-Stadium richten die Schnecken meistens keinen nennenswerten Schaden mehr im Raps an.
Denken Sie dran: „Auch Schneckenkorn-Streuer benötigen die Prüfplakette für Pflanzenschutzgeräte.“ Liegen Ihre Flächen in Schutzgebieten, so denken Sie bitte daran die Dokumentationsvorgaben nach IPSplus einzuhalten. Hier sind Sie bei Grundsatz A2.2 und A3.2 verpflichtet die Überwachung des Erdflohs durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren, bei A2.3 ist näheres zu den Acker-Schnecken beschrieben. Zum Aufschreiben existiert das Formblatt „Rapsschädlinge Dokumentation der Überwachungsmaßnahmen“.