Winterraps – Tierische Schaderreger?

Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 19.08.2025

 

„Letztes Jahr war die Schneckenpopulation sehr hoch,“ so die Pflanzenschutzberaterin K. Simon vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen in ihrer besorgniserregenden Mitteilung und der Egänzung: „Dieses Jahr gab es lange trockene Phasen, bei denen sich die Anzahl der Schnecken hoffentlich verringert hat.“

 

Dennoch sind junge Rapspflanzen bei den Schnecken sehr begehrt und vom Keimling bis zum 4-Blattstadium besonders gefährdet. Deshalb nach der Saat an mehreren Stellen Schneckenfolien, Bretter oder Jutesäcke auslegen und kontrollieren. Die Schadschwelle für eine Bekämpfung mit Schneckenkorn ist bei einer Schnecke pro Kontrollstelle erreicht. Mittel dazu sind auf der S. 26 im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ zu finden.

Vorgaben zu IPSplus in Schutzgebieten: Die Anzahl an Schnecken ist an mindestens zwei Stellen pro Bewirtschaftungseinheit zu dokumentieren. Zur Überwachung von Rapserdfloh und schwarzen Kohltriebrüssler sollten nach der Saat Gelbschalen aufgestellt werden.

 

Vorgaben zum IPSplus in Schutzgebieten 

  • bis zu 2 ha Schlaggröße oder Bewirtschaftungseinheit mindestens eine Gelbschale ca. 20 m vom Feldrand entfernt,

  • bis 10 ha eine weitere Gelbschale

  • darüber pro 10 ha eine weitere Gelbschale aufstellen.

Eine Bewirtschaftungseinheit sind alle Flächen, auf denen die gleichen Bedingungen herrschen, wie Standortgegebenheiten, Sorte, Bodenbearbeitung, Düngung etc. Die Kontrolle der Schalen muss dokumentiert werden (Schlagbezeichnung, Datum, Fund). Für einen besseren Fang, die Schalen zur Hälfte in den Boden eingraben.

Maßnahmen gegen den Rapserdfloh sollten sich an folgenden Bekämpfungsrichtwerten orientieren:

  • 10% zerstörte Blattfläche vom Auflaufen bis zum 3-Blattstadium (Lochfraß)

  • 50 bis 75 Käfer in 3 Wochen in der Gelbschale bis zum 6-Blattstadium  

Sofern kein früher Starkbefall vorliegt, sollte bei Bekämpfungsrichtwertüberschreitung der späte Behandlungstermin Mitte/Ende Oktober bevorzugt werden. Zu diesem Termin sind alle Käfer zugeflogen und die ersten jungen Larven werden miterfasst. Larvenkontrolle in den Blattstielen im Spätherbst: 

  • 3 Larven/Pflanze in schwachen Beständen 

  • 5 Larven/Pflanze in kräftigen Beständen 

Der schwarze Kohltriebrüssler, fliegt etwas später als der Erdfloh zu und verursacht vor allem bei warmer Herbstwitterung bemerkbare Schäden. Der Befall ist nur mit einer Gelbschale feststellbar. Hier gilt folgender Bekämpfungsrichtwert: 

  • 10 Rüssler in drei Tagen in der Gelbschale 

 

Praxistipps: Auf der Baar können beide Schädlinge gemeinsam auftreten. Hier sollte sich ein Insektizid-Einsatz ab dem 1-Blattstadium am Bekämpfungsrichtwert des Schwarzen Kohltriebrüsslers orientieren, damit mit einer Behandlung beide Schädlinge wirksam bekämpft werden. Zwei Bilder zum Vergleich der beiden Schädlinge finden Sie im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2025 auf Seite 85.

Wir empfehlen: Die eigenen Schläge regelmäßig zu kontrollieren und erst bei Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte eine insektizide Maßnahme in Betracht zu ziehen. Auf keinen Fall zu früh behandeln, gerade beim Rapserdfloh sind die späteren Behandlungstermine effektiver. Eine geringe Luftfeuchtigkeit und hohe Tagestemperaturen können bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen eine Wirkungsminderungen verursachen. Unter solchen Bedingungen raten wir dringend, nur in den Morgen- oder Abendstunden zu fahren.

 

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