Winterraps – Unter Umständen kann eine Randbehandlung ausreichen!

Wichtige Informationen aus dem Enzkreis vom 05.09.2025

 

 

„Auf Grund der reichlichen Niederschläge in diesem Jahr muss im Raps besonders auf den Schneckendruck geachtet werden,“ so die beiden amtlichen Pflanzenschutzberater S. Nagel und F. Fuchs mit Blick auf ihren Zuständigkeitsbereich den Enzkreis und verbunden mit dem Rat: „Kontrollieren Sie Ihre Schläge bereits nach der Saatbettbereitung regelmäßig.“ Ihre Empfehlungen ergänzen die beide Pforzheimer Pflanzenschützer mit dem wichtigen Praxistipp: „Je nach Befallsdruck kann schon eine Randbehandlung ausreichen, um das Einwandern von Schnecken aus angrenzenden Flächen zu unterbinden.“

Die Befallskontrolle kann mit Jutesäcken, Holzbrettern oder Schneckenfolien erfolgen, unter welche einige Schneckenkörner auf Metaldhyd-Basis gestreut werden. Der Wirkstoff sorgt für eine deutliche Schleimbildung durch die Schnecken und deren Anwesenheit kann sicher nachgewiesen werden. Besonders wichtig ist es, die regelmäßige Bestandskontrolle auch nach der Behandlung weiterzuführen. In Landschaftsschutzgebieten ist es Teil der IP+ Maßnahmen und muss entsprechend dokumentiert werden! 

Praxistipps: Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 1 Schnecke pro Kontrollstelle innerhalb von 1-2 Tagen. Bei einem Befall mit der roten Wegschnecke ist, in der Regel, eine Randbehandlung ausreichend. Bei der genetzten Ackerschnecke muss flächig behandelt werden.

Hinweis: Achten Sie immer auf die Abstandsauflagen der Produkte zu Oberflächengewässern und die Dokumentation in Schutzgebieten nach IP+. 

Achtung: Bitte denken Sie an die verpflichtende Anlage eines Spritzfensters pro Bewirtschaftungseinheit in Landschaftsschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten, sowie auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten.

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