Winterraps – Vor der Insektizidmaßnahme müssen die Bekämpfungsrichtwerte erreicht werden!

Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 02.03.2026

 

Auch in den Gelbschalen des Landwirtschaftsamtes im Schwarzwald-Baar-Kreis sind teilweise die Bekämpfungsrichtwerte schon weit überschritten. „Der erste Sonnenschein in diesem Jahr mit hohen Temperaturen hat dazu geführt, dass der Gefleckte Kohltriebrüssler sehr stark zu geflogen ist,“ so die agile Pflanzenschutzberaterin K. Simon für den Schwarzwald-Baar-Kreis mit der regionalen Ergänzung: „Der Große Rapsstängelrüssler wurde hingegen noch nicht gefangen.“ 

 

Vor einer sinnvollen Insektizidmaßnahme müssen die Bekämpfungsrichtwerte erreicht werden. Da der gefleckte Kohltriebrüssler je nach Tagestemperaturen einen Reifungsfraß von 2 bis 4 Wochen hat und er erst dann mit der Eiablage beginnt, kann mit der Behandlung noch etwas abgewartet werden. Dann ist auch absehbar, ob der große Rappstängelrüssler vorher den Bekämpfungsrichtwert erreicht. Hier empfehlen wir bei Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes innerhalb der nächsten 3 Tage eine Bekämpfung durchzuführen.  
Anti-Resistenzstrategie bei einer Bekämpfung mit/ohne Rapsglanzkäfer:

  • Nur Stängelschädlinge - Pyrethroide Klasse I oder II

  • Stängel und Rapsglanzkäfer - Pyrethroide Klasse I

Hinweis: Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen der einzelnen Mittel sind zwingend einzuhalten. Hinweise zu den Mitteln und zur Strategie finden Sie ab der S. 86 im Heft Integrierter Pflanzenschutz 2026.

Bekämpfungsrichtwerte

  • Großer Rapsstängelrüssler: 5 Käfer/Gelbschale in 3 Tagen. Hier erfolgt die Eiablage nach nur kurzem Reifungsfraß, sodass eine insektizide Maßnahme umgehend erfolgen sollte.

  • Gefleckter Kohltriebrüssler: 15 Käfer/Gelbschale in 3 Tagen. Sind hier die max. Tagestemperaturen unter 20ºC, zögert sich der Reifungsfraß hinaus, so dass eine insektizide Maßnahme innerhalb 2 bis 4 Wochen noch möglich ist.

  • Rapsglanzkäfer: 10 Käfer/Haupttrieb (5 Käfer/Haupttrieb bei einem schwachen Bestand) Der Bekämpfungsrichtwert wird beim Rapsglanzkäfer im Zeitraum Knospenbildung bis Beginn Blüte am Haupttrieb ermittelt, nicht in der Gelbschale!

Für alle Insektizide gilt:

  • Bienenschutzauflagen, auch Änderungen bei Tankmischungen mit Azol-Fungiziden beachten (B4/B2/B1) 

  • Insektizid-Mischungen gelten immer als bienengefährlich

  • Zum Schutz aller Bestäuberinsekten empfehlen wir, Insektizide in den Abendstunden auszubringen und auf das Nötigste zu Beschränken.

  • Abstandsauflagen zu Gewässer beachten 

  • Mit ausreichend hoher Wassermenge fahren (mind. 300 Liter/ha) 

  • Zeiten mit geringer Thermik wählen 

Hinweis: Im Schwarzwald- Baar- Kreis liegen viel Ackerflächen im Vogelschutzgebiet. Für Flächen in Schutzgebieten gelten die landesspezifischen Vorgaben zu den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPSplus). Zu den Pflichtmaßnahmen zählen unter anderem das Aufstellen von Gelbschalen im Raps und die Dokumentation der Gelbschalenkontrolle.

 

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