Winterraps – Wer’s genau wissen will…

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 10.03.2026

„Seit Donnerstag ist es zu keinem nennenswerten Zuflug der Rüsselkäfer im Raps mehr gekommen,“ so C. Erbe und B. Lutsch, landesweit bekannte Pflanzenschutz- und Anbauexperten vom Landwirtschaftsamt in Bruchsal zuständig im Landkreis Karlsruhe. „Der Hauptzuflug war oftmals Freitag, der 27. Februar.“ Behandlungen wurden nach Schadensschwellenüberschreitung überwiegend letzte Woche gefahren und haben eine Wirkungsdauer von ca. 7 Tagen. Somit konnten die Rapsrüssler dieses Jahr optimal behandelt werden. Vermutlich wird dieses Frühjahr kein nennenswerter Rüsslerzuflug mehr erfolgen. Dennoch sind die Gelbschalen weiterhin zu überprüfen. „Ab jetzt liegt das Hauptaugenmerk auf der Kontrolle des Rapsglanzkäfers.“

Hierzu einige ausführlichere Informationen: 

Ab wann schädigt der Rapsglanzkäfer den Raps? - Der Rapsglanzkäfer gehört leider zu den ungeduldigen Insekten, da er es nicht abwarten kann, bis sich die Blüte öffnet um an die schmackhaften Pollen zu gelangen. Deshalb beißt er die noch geschlossenen Knospen an und frisst den darin befindlichen Pollen. Die angefressene Knospe kann anschließend nicht blühen und demnach auch keine Schote ausbilden. Laut Literatur werden die Knospen für den Rapsglanzkäfer erst interessant, sobald diese mit der Pollenproduktion beginnen. Die Pollenproduktion in den Knospen beginnt, sobald das Knospenbündel am Haupttrieb die obersten Blätter überragt und die Knospen anfangen sich voneinander „zu lösen“. Dieses Stadium ist bei den bestandesbildenden Rapspflanzen (Entwicklungsstadium der Pflanzen welche auf dem Schlag am häufigsten vorkommen) im Beratungsgebiet derzeit noch nicht erreicht.

 

Wie wird die Schadensschwelle beim Rapsglanzkäfer ermittelt? - Die Schadensschwelle kann nur an Hand von Abklopfen des Haupttriebes der bestandbildenden Rapspflanzen und des Zählens der Rapsglanzkäfer ermittelt werden. Gelbschalenfänge sind hierfür ungeeignet. Kontrollieren Sie an sonnigen, warmen Tagen zur Mittagszeit an 5 Stellen im Raps an 5 Pflanzen den Rapsglanzkäferbefall. Die amtliche Schadensschwelle liegt bei 10 Käfern je Haupttrieb bis zum Einsetzen der Blüte. Wenn mehr als 10% des Rapses blühen wird der Rapsglanzkäfer durch seine Bestäubungsaktivität vom Schädling zum Nützling und braucht nicht mehr behandelt zu werden. 

 

Warum sollten die Schadensschwellen bei der Rapsglanzkäferbekämpfung unbedingt eingehalten werden? -Zum einen, weil der Raps ein extremes Kompensationsvermögen hat und Knospenverluste am Hauptrieb über die Seitentriebe wieder ausgleichen kann. Zum anderen, weil jede Insektizidmaßnahme auch natürliche Gegenspieler der Rapsschädlinge (wie z.B. Schlupfwespen, Moss-Schnellräuber, Braunweiße Kugelspinne, usw.) dezimiert. Ergebnisse aus Baden-Württemberg belegen diesen Sachverhalt. So wurden in mehrjährigen Rapsinsektizidversuchen des Landwirtschaftsamtes Donaueschingen stets nach einer Insektizidbehandlung weniger Rapsschädlinge in der behandelten Variante gefunden verglichen zur unbehandelten Kontrolle. Eine Woche später war das Ergebnis genau umgekehrt, sprich in der unbehandelten Kontrolle waren weniger Rapsschädlinge als in der vor einer Woche behandelten Variante. Dies lässt sich auf eine Dezimierung der Gegenspieler von Rapsschädlingen in der behandelten Variante zurückführen.

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