Zuckerrüben – Schneckenbefall kontrollieren
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 19.03.2025
Nach der Saat sollten gefährdete Rübenflächen unbedingt z.B. mit Brettern, Dachziegeln oder Schneckenfolien auf das Vorkommen von Nacktschnecken kontrolliert werden. Von Vorteil ist die Beköderung unter den Matten mit Metaldehyd-haltigem Schneckenkorn. Dadurch können auch die wieder abgewanderten Schnecken anhand der Schleimspuren erfasst werden. Bis zum Erreichen des 4-Blattstadiums gilt der Bekämpfungsrichtwert von einer Schnecke pro Kontrollstelle in 1 bis 2 Tagen. Nach Überschreitung des 4-Blattstadiums richten die Nacktschnecken kaum noch wirtschaftliche Schäden an.
Auf Rübenschlägen im Geltungsbereich von IPSplus gilt die landesspezifische Vorgabe A 2.3: Dort muss die Kontrolle an mindestens 2 Stellen pro Bewirtschaftungseinheit (nicht im Randbereich) unmittelbar vor und/oder nach der Saat auf das Vorkommen von Nacktschnecken mit Jutesäcken, Brettern (Größe ca. 0,5 m²) oder speziellen Schneckenfolien (im Handel erhältlich) erfolgen, bevor eine flächige Behandlung erfolgenden darf.
Praxistipps: Eine Teilbehandlung im Randbereich ist im Geltungsbereich von IPSplus auch ohne Überwachung zulässig, um ein Einwandern von Schnecken aus angrenzenden Flächen zu verhindern. Empfohlene Schneckenbekämpfungsmittel sind Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2025 – Ackerbau und Grünland“ in der Tabelle 3 auf Seite 26 beschrieben.