Zuckerrübe – Bekämpfungsrichtwerte beachten

Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 23.04.2026

 

„Trotz der trockenen Witterung aktuell, finden sich auf sehr vielen Flächen Schäden durch Schneckenaktivität,“ so die regional gültige Erkenntnis des „Beratungsseptett“ A. Brugger, F. Grötzinger, F. Abel, R. Ballreich, A. Lehnhoff, A Läpple, und W. Pfitzenmaier vom Landwirtschaftsamt Ludwigsburg. „Fraßspuren an den Blatträndern oder Ausfälle ganzer Pflanzen sind typische Schadbilder.“

 

Eine Kontrolle der Zuckerrübenflächen ist daher unerlässlich, um bei Bedarf rechtzeitig Schneckenkorn streuen zu können. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei einer Schnecke pro Kontrollstelle (Jutesack, Schneckenfolie, Bretter, o.ä. auslegen). Bis BBCH 12 (1. Laubblattpaar entfaltet) kann auch der Erdfloh eine große Gefahr für die jungen Rüben sein. Das typische Schadbild ist hier der Lochfraß an den Keim- und Laubblättern. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 20% vernichteter Blattfläche oder 40% geschädigter Pflanzen. Ist dieser Überschritten können Pyrethroide, die eine Zulassung gegen beißende Insekten haben (z.B. Karate Zeon, Kaiso Sorbi, Troid) zur Anwendung kommen.

Achtung: In für IPSplus relevanten Schutzgebieten ist das Anlegen von Kontrollstellen für Schnecken, sowie die Kontrolle des Auftretens anderer Schädlinge verpflichtend und muss dokumentiert werden!

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