Zuckerrüben – 2. NAK durchführen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 23.04.2026
Je nach Aussaattermin und Entwicklung steht in Zuckerrüben die 2. NAK an. Nach Auflauf der zweiten Unkrautwelle, im Regelfall circa 8-12 Tage nach der 1. NAK, sollte auch bei geringem Unkrautbesatz die 2. NAK durchgeführt werden. Erfahrungen haben gezeigt, dass es besonders bei langsamer Jugendentwicklung, beim Anbau blattärmerer Sorten und nicht ausreichendem Einsatz von Bodenherbiziden zu stärkerer Spätverunkrautung kommt. In diesem Jahr war die Wirkung von Bodenherbiziden nicht immer befriedigend, weshalb die 2. NAK eher früher erfolgen sollte. Aufgrund der B1-Auflage von Insektizid-Mischungen gegen Glasflügelzikaden (SBR/Stolbur) kommt der Unkrautbekämpfung auch in diesem Jahr wieder eine besondere Bedeutung zu. Hinweise zu geeigneten Herbiziden finden Sie in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ in Tab. 46 auf den Seiten 94 und 95.