Zuckerrüben – Aktueller Stand der Kultur
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 13.08.2026
C. Erbe, B. Trautmann-Lutsch und A. Kästel von der amtlichen Beratung Bruchsal berichten heute über den Stand der Zuckerüben im Landkreis Karlsruhe.
Cercospora - Ab Mitte August liegt die Schadensschwelle bei 45% befallener Blätter. Unter den derzeit trockenen Bedingungen finden keine Infektionen statt. Behandlungen sind nicht notwendig.
Rübenmotte - Aufgrund der aktuellen anhaltenden Trockenheit breitet sich die Rübenmotte regional weiter aus (Abbildung 1& 2). Das Schadbild ist im Rübenkopf und im Bereich der jüngsten Blätter zu finden. Auch wenn Sie relativ schnell kriechen, sind die Raupen am Rübenkopf zwischen den Blattstielen zu finden. In den Blattstielen und im Rübenkopf befinden sich tiefe Gänge, teils mit dunklem Kot durchsetzt da die Larven hier die Herzblätter mit feinen Fäden zusammenspinnen und diese zerfressen. In der Folge verhindert eine sekundäre Fäulnis die Blattneubildung. Herzblätter und Rübenkopf verfärben sich schwarz und vertrocknen. Das frühe Schadbild wird meistens nur bei regelmäßigen Bestandkontrollen erkannt, da die Zuckerrüben ständig neue Blätter bilden. Zu Beginn ähneln die Symptome einem Befall mit Schattenwickler und später der Herz- und Trockenfäule aufgrund von Bormangel. Befallsfördernd wirkt sich trockenes, warmes Wetter vor allem im Juli/August aus.
Praxistipp: Gemäß der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ (Seite 93) gilt ab Mitte Juli der Bekämpfungsrichtwert als erreicht, wenn 40% der Pflanzen mit den Larven befallen sind. Bezüglich der dritten und teilweise auch vierten Generation (ab August) sind bislang keine Versuche bekannt, nach denen eine Insektizidbehandlung zu diesem späten Zeitpunkt noch wirtschaftlich wäre.
Hinweis: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) eine Notfallzulassung gegen Zuckerrübenmotte an Zuckerrübe vom 21. Mai 2026 bis 17. September 2026 erteilt. Coragen darf in den BBCH-Stadien 19 (9 und mehr Laubblätter entfaltet) bis BBCH 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht) bei Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte bis zu zweimal im Abstand von mindestens 10 Tage mit einem Aufwand von 0,125 Liter/ha in 300 bis 800 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es wird eine hohe Wassermenge und die Zugabe eines Netzmittels zur optimalen Wirkung empfohlen. Die Wartezeit beträgt 28 Tage.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Natur-haushaltes sind zu beachten.