Zuckerrüben – Bekämpfung der Rübenmotte und Notfallzulassung nach Art. 53

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 27.05.2025
Die Rübenmotte tritt in Baden-Württemberg lokal seit einigen Jahren verstärkt auf. Generell gilt, dass die Rübenmotte von heißen und trockenen Bedingungen profitiert und von der räumlichen Konzentration des Rübenanbaus (z. B. Zuckerrübenmieten im Vorjahr auf angrenzenden Flächen). Letztes Jahr war die Rübenmotte aufgrund der vielen Niederschläge kein Problem. Dieses Jahr gab erste Zuflüge, die weitere Witterung wir entscheiden, ob es in intensiveren Rübenanbaugebieten mit einem stärken Zuflug bis Mitte Juni kommt. Im Regelfall können die ersten beiden Generationen (Juni/Juli) insbesondere bei Trockenheit und lokal stärkerem Auftreten wirtschaftliche Schäden verursachen und bekämpfungswürdig sein. Es gibt bislang keine Hinweise, dass bei regelmäßigen Niederschlägen Schäden entstehen, da hier die Eier abgewaschen werden und die Rüben vitaler und widerstandsfähiger sind.
Die Landwirtschaftsämter in den Anbauregionen überwachen ab diesem Jahr den Zuflug der Rübenmotte verstärkt mit Pheromonfallen. Selbstverständlich steht es Landwirten frei auch selbstständig zu überwachen. Gemäß der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ (Seite 91) gilt bis Mitte Juli der Bekämpfungsrichtwert bei Zuflug (Überwachung mit Pheromonfallen) ohne unmittelbar nachfolgende Niederschläge als erreicht. Die Landwirtschaftsämter werden dazu in ihren Warndienst berichten. Ab Mitte Juli gilt der Bekämpfungsrichtwert als erreicht, wenn 40% Pflanzen befallen sind. Bezüglich die dritte und teilweise auch vierte Generation (ab August) sind bislang keine Versuche bekannt, nach denen eine Insektizidbehandlung zu diesem späten Zeitpunkt noch wirtschaftlich wäre.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) eine Notfallzulassung gegen Zuckerrübenmotte an Zuckerrübe vom 1. Juni 2025 bis 28. September 2025 erteilt. Coragen darf in den BBCH-Stadien 19 (9 und mehr Laubblätter entfaltet) bis BBCH 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht) bei Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte bis zu zweimal im Abstand von mindestens 10 Tage mit einem Aufwand von 0,125 l/ha in 300 - 800 l Wasser/ha gespritzt werden. Es wird eine hohe Wassermenge und die Zugabe eines Netzmittels zur optimalen Wirkung empfohlen. Die Wartezeit beträgt 28 Tage.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten