Zuckerrüben – Bekämpfungsrichtwert für die schwarze Bohnenlaus überschritten

Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 20.05.2025

 

„Auf unserem Monitoringschlag wurde der Bekämpfungsrichtwert für die schwarze Bohnenlaus überschritten,“ so die heutige Info des amtlichen Beraters und Pflanzenschutzexperten A. Lohrer für sein Zuständigkeitsgebiet im Landkreis Tübingen.

 

Prüfen Sie ihre eigenen Bestände auf Läusebefall und führen sie bei Bedarf eine Behandlung durch. Hierfür werden an 4 Stellen je 10 Pflanzen auf Läuse untersucht. Die Bekämpfungsrichtwerte liegen aktuell bei 

30% befallene Pflanzen (= 12 Pflanzen) bei der Schwarzen Bohnenlaus

10 % befallene Pflanzen (= 4 Pflanzen) bei der Grünen Pfirsichblattlaus 

Praxistipp: Zur Bekämpfung empfehlen sich z.B. Pirimor G (300 g/ha) oder Teppeki (140 g/ha). 

 

Bei den durch (Schilfglasflügel-)Zikaden übertragenen Krankheiten SBR und Stolbur befinden wir uns glücklicherweise nicht in den Hotspot- sondern in einer Übergangsregion, aber auch bei uns wird das Monitoring durchgeführt. Die Ergebnisse des Monitorings werden zweimal pro Woche zwischen dem LTZ, den RPen, amtlichen Dienst an den Landratsämtern und anderen Teilnehmern besprochen um den daraus resultierenden Warndienstaufruf zur Behandlung gegen Glasflügelzikaden abzustimmen.

 

Es stehen verschiedene Mittel mit Notfallzulassungen gegen Glasflügelzikaden zur Verfügung. Ein Einsatz ist aber erst nach einem amtlichen Warndienstaufruf zulässig, dies ist aktuell noch nicht der Fall! Wir informieren Sie schnellstmöglich sobald in unserem Gebiet eine Behandlung empfohlen wird, die Entscheidung ob und welche Flächen dann tatsächlich behandelt werden liegt aber beim jeweiligen Bewirtschafter. 

In den wärmsten Regionen, in der Rheinebene wurden schon erste Schilfglasflügelzikaden gefangen, aber auch dort ist es noch zu früh für eine Behandlung!

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