Zuckerrüben – Neben Blattflecken belastet auch die Rübenmotte einige Bestände

Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 17.07.2025
„Bitte beobachten Sie auch weiterhin das Krankheitsgeschehen auf Ihren Rübenschlägen,“ so das renommierte und fachlich sehr breit aufgestellte „Beratungsseptett“ F. Grötzinger, A. Brugger, F. Abel, R. Ballreich, A. Lehnhoff, A Läpple, und W. Pfitzenmaier in ihrem heutigen Appell an die regionale Praxis.
Praxistipps - Der Cercospora-Bekämpfungsrichtwert wurde auf einigen Flächen bereits vor ca. 2 Wochen überschritten. Wo dies der Fall ist, sollte jetzt eine Folgebehandlung auch aufgrund der Niederschläge, die zwischendurch zu verzeichnen waren (wenn auch teils nur geringe Mengen), eingeplant werden. Nutzen Sie hierfür die frühen Morgenstunden bis zum Wochenende, da ab Sonntag immer wieder Niederschläge zu erwarten sind. Wo die erste Behandlung noch keine zwei Wochen zurückliegt, kann auch noch bis Ende nächster Woche gewartet werden.
Rübenmotte - Erste Larven der Rübenmotte sind in den letzten Tagen in den Beständen auffindbar gewesen. Vor allem mittags/in schlafenden Rüben lässt sich Larvenbefall besonders geschickt erkennen. Bitte kontrollieren Sie Ihre Bestände. Für die Kontrolle empfehlen wir über den Schlag verteilt an 4 Stellen jeweils 10 Rübenherzen genau anzusehen.
Erkennbar ist der Schaden aktuell wie folgt:
Erster Eindruck: schwarzer Herzblattbereich
Angefressene Herzblätter mit schwarzen Randbereichen
Rinnenförmiger Schabefraß an Blattstielen
Tendenzen zu Fraßgängen an der Blattstielbasis junger Blätter
Kotreste im Herzbereich der Rübe sowie an den angefressenen Pflanzenteilen
Larven in einer Größe von kleiner 1,2 cm – meist erst bei sehr genauem Beobachten bzw. Entfernen der befallenen Blätter sichtbar
Praxistipps: Die angesagten Niederschläge dienen der Rübenmotte nicht. Stand heute empfehlen wir deshalb noch keine Applikation, sondern empfehlen abzuwarten, wie sich der Befall nach den regenreichen Tagen noch/wieder zeigt.
Eine Insektizid-Behandlung sollte grundsätzlich erst ab Erreichen des Bekämpfungsrichtwertes von >40% befallener Pflanzen eingeplant werden. Das Insektizid Coragen hat eine Notfallzulassung zur Bekämpfung der Rübenmotte erhalten. Die Genehmigung gilt für den Zeitraum vom 01.06. bis zum 28.09.2025.