Zuckerrüben – Schadensschwelle beachten – Bisher keine Glasflügelzikaden nachgewiesen
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 23.05.2024
„Kontrollieren Sie die Rüben auf Blattläuse,“ so der dringende Hinweis der renommierten Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen. Die Schadensschwelle bei den schwarzen Bohnenläusen liegt bei 30% besiedelter Pflanzen. Im südlichen Gebiet wurde teilweise nach Schadensschwellen-Überschreitung mit Teppeki behandelt.
Im NOK waren bislang noch keine Glasflügelzikaden nachzuweisen. Insektizide sind daher zum jetzigen Zeitpunkt wirkungslos. Daher erfolgt für Hohenlohe und das Bauland bis zum Taubertal, die Filderebene und das Obere Gäu noch kein Warndienstaufruf. Eine Behandlung gegen Glasflügelzikaden ist aufgrund des Vorbehaltes eines Warndienstaufrufes bei den Notfallgenehmigungen noch nicht zulässig.
Praxistipp: Es ist aber zu empfehlen, sich rechtzeitig mit den zugelassenen Mittel zu bevorraten. Da in vielen Beständen Altraps zu finden ist und dieser aufgrund der Bienenschutzbestimmungen bei möglichen Insektzidbehandlungen gegen die Zikade problematisch ist, kann auch der Einsatz einer Hacke sinnvoll sein.