Zuckerrüben – Tierische Schädlinge beachten

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 13.05.2024

 

A. Vetter, langjährig renommierte Pflanzenschutzberaterin der amtlichen Beratung im Landkreis Heilbronn, mahnt, das Aufkommen tierischer Schaderreger in den eigenen Beständen selbst zu überwachen. In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass der Befall mit Blattläusen (Schwarze Bohnenlaus) in unserem Bezirk aktuell sehr unterschiedlich ist. Die Bekämpfungsrichtwerte sind wie folgt:

 

Schwarze Bohnenlaus 

bis BBCH 39 (Bestandsschluss) 

30% befallene Pflanzen 

 

ab BBCH 39

50% befallene Pflanzen

Grüne Pfirsichblattlaus 

bis BBCH 39 

10% befallene Pflanzen 

 

Praxistipps: Dazu sind je Fläche viermal jeweils 10 Pflanzen auf Blattläuse zu überprüfen. Kontrollieren Sie immer dieselben Pflanzen auf Ihrem Schlag. Die 40 Pflanzen stehen für die 100 %. Dabei geht man diagonal über die Fläche. Die Grüne Pfirsichblattlaus bildet gegenüber der Schwarzen Bohnenlaus kaum Kolonien. Um die einzelnen grünen Blattläuse zu finden, die z.T. in den Blattachseln versteckt saugen, sind die Pflanzen sorgfältig zu untersuchen. Für Flächen in Schutzgebieten muss der ermittelte Befall oder der überschrittene Bekämpfungsrichtwert in der Dokumentation festgehalten werden. 

Bei Überschreiten der Schadensschwelle empfehlen wir ab dem 2-Blattstadium Pirimor G oder ab dem 6-Blattstadium Teppeki mit 140 g/ha (hat B2 Einstufung beachten!).

Denken Sie in den Schutzgebieten an die Anlage eines Spritzfensters für alle Pflanzenschutzmaßnahmen zur Erfolgskontrolle mit entsprechender Dokumentation in ihren Unterlagen.

 

Notfallzulassungen nach Artikel 53 gegen Glasflügelzikaden in Zuckerrüben 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für insgesamt sieben Insektizide eine Zulassung gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren erteilt: Carnadine 200, Mospilan SG, Danjiri, Sivanto Prime, Karate Zeon, Kaiso Sorbie, Decis Forte. 

Alle Mittel wurden mit strengen Auflagen und Anwendungsbestimmungen versehen. Die Mittel dürfen nur dann gegen Glasflügelzikaden eingesetzt werden, wenn die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen amtlichen Warndiensthinweis der zuständigen Behörde belegt ist. Dazu gibt es in Baden-Württemberg ein umfangreiches Monitoring, um je nach Gebiet gezielte amtliche Warndiensthinweise geben zu können.

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