Obstbau – Fachgerechter Schnitt von Streuobstbäumen wird gefördert

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.12.2025

 

Die Baumschnittförderung ist ein wichtiger Teil der baden-württembergischen Streuobstkonzeption 2030. Um die Streuobstbestände im Land zu erhalten, verlängert die Landesregierung jetzt die Baumschnittförderung um weitere drei Jahre. In diesem Zusammenhang wies Minister Hauk darauf hin, dass sich in der vergangenen Förderperiode knapp 10.000 Akteure beteiligt haben und fast eine halbe Million Streuobstbäume geschnitten und gepflegt wurden. 

 

Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Baumschnitt kann vorbehaltlich des Inkrafttretens der VwV Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 und deren EU-rechtlicher Notifizierung ein Zuschuss von 18.- Euro gewährt werden. Die Kommunen können diesen Fördersatz um bis zu 10.- Euro je Baumschnitt erhöhen.

 

Die neue Förderperiode ist eröffnet. Mit einem Sammelantrag kann ab sofort die Aufnahme in das Förderprogramm beantragt werden. Sammelanträge können wie gewohnt bei den zuständigen Regierungspräsidien unter nachfolgendem Link https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/ abgerufen werden. Anträge können ab sofort gestellt werden. 

In der Beilage können Sie das Antragsformular direkt abrufen.

 

Tags

Obstbau

Regionale Pflanzenschutz-hinweise