Pflanzenschutzmittel – Änderung der Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.03.2026

 

Mit Bescheid vom 16. März 2026 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Metida Plus 250 SC (Zul.-Nr. 00B370-00) wie folgt geändert:

 

Es entfällt die Anwendungsbestimmung NG368:

  • Zum Schutz des Grundwassers darf auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Isoxaflutol erfolgen.

 

Folgende Anwendungsbestimmungen kommen hinzu:

NG371.0924: Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden:

  • die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Isoxaflutole pro Hektar,

  • die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen.

NG373.0924: Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Isoxaflutole enthält, ausgebracht wurde.

Mit der nächsten Aktualisierung Anfang April 2026 werden diese Änderungen in der Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel erscheinen.

Hintergrund - Es handelt sich hier um eine gegenseitige Anerkennung aus einem EU-Mitgliedstaat. Das BVL setzt die Zulassungsänderung des Referenz-Mitgliedstaats in Deutschland um.

 

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Bernhard Bundschuh

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