Pflanzenschutzmittel – Ambrilia darf derzeit nicht mit dem Hubschrauber ausgebracht werden

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.07.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Ambrilia mit den Wirkstoffen Fluxapyroxad und Mefentrifluconazol derzeit nicht mit dem Hubschrauber ausgebracht werden darf. Die Genehmigung des Pflanzenschutzmittels Ambrilia (Zulassungsnummer: 00B221-00) für die Anwendung mit Hubschrauber ist derzeit nicht wirksam. Die BVL-Veröffentlichung „Liste der Pflanzenschutzmittel, die für die Anwendung mit Luftfahrzeugen (Hubschrauber) zugelassen bzw. genehmigt sind“ ist entsprechend angepasst worden.

Hintergrund - Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat am 25. Mai 2026 Widerspruch gegen die Genehmigung des Pflanzenschutzmittels Ambrilia (Zulassungsnummer: 00B221-00) nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 PflSchG für die Anwendung mit Luftfahrzeugen (Hubschrauber) eingelegt. Der Widerspruch entfaltet bis auf Weiteres aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass die Genehmigung derzeit nicht wirksam ist. Die Unwirksamkeit der Genehmigung hat zur Folge, dass das Pflanzenschutzmittel Ambrilia zurzeit nicht mit Luftfahrzeugen (Hubschrauber) ausgebracht werden darf. Soweit sich die Situation ändert, wird das BVL hierüber informieren.

 

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Bernhard Bundschuh

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