Pflanzenschutzmittel – Einschränkung bei Sedim 120

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.07.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 24. Juli 2025 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Sedim 120 (Zul.-Nr.: 00B189-00) mit dem Wirkstoff Clethodim mit Blick auf die unten aufgeführten Anwendungen eingeschränkt:

 

Anwendungs-

nummer

Kultur

Schadorganismus ALT

Schadorganismus NEU

00B189-00/00-012, 00B189-00/00-013

Erdbeere

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide

00B189-00/00-004

Kartoffel

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide

00B189-00/00-010

Kopfkohl

(Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide

00B189-00/00-006

Möhre

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide

00B189-00/00-008

Speisezwiebel

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide

00B189-00/00-003

Winterraps

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide

00B189-00/00-001

Zuckerrübe

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide

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Bernhard Bundschuh

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