Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.03.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel ELATUS PLUS (Wirkstoff: Benzovindiflupyr) ergänzende Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurden.

 

ELATUS PLUS darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

ELATUS PLUS

Kultur(en)

Teekräuter; Spargel

Schadorganismen

Pilzliche Blattfleckenerreger und Rostpilze in Teekräuter; Spargelrost (Puccinia asparagi) in Spargel

Einsatz und -zeitpunkt im Freilandgemüseanbau, Aufwand und Wartezeit

 

Zur Bekämpfung Pilzlicher Blattfleckenerreger und gegen Rostpilze in Teekräutern deren Verwendungszweck in der Blatt- und Blütennutzung bestimmt ist das Spritzenab 25% Bodenbedeckungsgrad bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome möglich.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. 

Aufwandmenge: 0,75 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha; Wartezeit: 62 Tage

Zur Bekämpfung des Spargelrostes (Puccinia asparagi) in Spargel nach der Ernte bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kul-tur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt.

Aufwandmenge:  0,5 l/ha in 400 bis 1000 l Wasser/ha; Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
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