Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.03.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel ELATUS PLUS (Wirkstoff: Benzovindiflupyr) ergänzende Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurden.
ELATUS PLUS darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | ELATUS PLUS |
Kultur(en) | Teekräuter; Spargel |
Schadorganismen | Pilzliche Blattfleckenerreger und Rostpilze in Teekräuter; Spargelrost (Puccinia asparagi) in Spargel |
Einsatz und -zeitpunkt im Freilandgemüseanbau, Aufwand und Wartezeit
| Zur Bekämpfung Pilzlicher Blattfleckenerreger und gegen Rostpilze in Teekräutern deren Verwendungszweck in der Blatt- und Blütennutzung bestimmt ist das Spritzenab 25% Bodenbedeckungsgrad bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome möglich. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Aufwandmenge: 0,75 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha; Wartezeit: 62 Tage |
Zur Bekämpfung des Spargelrostes (Puccinia asparagi) in Spargel nach der Ernte bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kul-tur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Aufwandmenge: 0,5 l/ha in 400 bis 1000 l Wasser/ha; Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.