Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.06.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass für das Mittel Mavrik Vita (Wirkstoff: tau-Fluvalinat) eine Zulassungserweiterung ausgesprochen wurden.

 

Mavrik Vita darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Mavrik Vita

Kultur(en)

Blatt- und Stielgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, Hülsengemüse deren Verwendungszweck definiert ist in Nutzung als „Baby-Leaf-Salat“

Schadorganismen

Beißende Insekten, Blattläuse 

Einsatz, Anwendung und Wartezeit

Das Mittel darf gegen die genannten Schaderreger bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Freilandanbau der genannten Gemüsebaukulturen gespritzt werden.

Maximale Zahl der Behandlungen in den genannten Anwendungen bzw. für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf je 1 Anwendung festgesetzt.

Die Aufwandmenge beträgt 0,2 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit wird ist wie folgt festgelegt:

Freiland: Blatt- und Stielgemüse – 14 Tage

Freiland: Wurzel- und Knollengemüse – 14 Tage

Freiland: Hülsengemüse – 14 Tage

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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